Acht Jahre nach dem Tiroler Mordfall Bühl lehnte das Landesgericht eine Wiederaufnahme des Verfahrens ab.
Das Innsbrucker Landesgericht hat den im März diesen Jahres von der Verteidigung gestellten Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens im spektakulären Mordfall Bühl abgelehnt. Der Richtersenat sei zu der Entscheidung gekommen, dass die Selbstmordthese des im Jahr 2000 getöteten Kufsteiner Unternehmers in einem von der Verteidigung gestellten Gutachten nicht ausreichend dargelegt sei, teilte ein Sprecher des Landesgerichtes am Dienstag mit. Die Verteidigung habe nun binnen 14 Tagen die Möglichkeit, Beschwerde gegen den Bescheid beim Oberlandesgericht (OLG) einzulegen.
Witwe beteuert Unschuld
Der Unternehmer Bühl war im Februar 2000
mit vier Schüssen niedergestreckt in seinem Wohnzimmer aufgefunden worden.
Seine Frau, Inge Bühl, galt für die Ermittler schnell als Hauptverdächtige
und wurde im Jänner 2003 von einem Innsbrucker Schwurgericht nach einem über
mehrere Monate andauernden Indizienprozess zu 18 Jahren Freiheitsstrafe
verurteilt. Nach Berufung der Staatsanwaltschaft wegen zu geringer Strafe
wurde das Urteil auf 20 Jahre erhöht. Die Witwe hatte stets ihre
Schuldlosigkeit beteuert.
Antrag auf Wiederaufnahme
Vor rund drei Monaten hatte die
Verteidigung dann einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens am
Innsbrucker Landesgericht gestellt. Dem Antrag war ein Gutachten des
ehemaligen Vorstandes des gerichtsmedizinischen Instituts der Universität
Graz, Univ.-Prof. Lenzinger, zugrunde gelegt. Der Gerichtsmediziner ging in
dem Gutachten von der Annahme aus, dass auch ein Selbstmord des Unternehmers
infrage kommen könnte. Unter anderem habe man bei einer DNA-Untersuchung der
Schusswaffe ausschließlich Spuren des Toten am Griff gefunden.
Bei einer Schusshandbestimmung mittels Weinsäure habe man zudem Pulverrückstände an der rechten Hand des Opfers gefunden. Darüber hinaus habe am Tatort Ordnung geherrscht, was laut Verteidigung ebenfalls für die Selbstmordthese sprechen würde.