Keine Gründe

Kein neues Verfahren gegen Lucas Ärzte

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Die Staatsanwaltschaft Innsbruck fand keine Gründe, das Verfahren fortzusetzen. Luca starb im November 2007 nach schweren Misshandlungen im Alter von 17 Monaten.

Im Fall des kleinen Luca, der im November 2007 nach schweren sexuellen Misshandlungen im Alter von 17 Monaten starb, wird es gegen Ärzte und weitere Mitarbeiter der Jugendwohlfahrt kein Verfahren geben. "Wir haben keine Gründe gefunden, das Verfahren fortzusetzen. Der Fortführungsantrag wurde abgelehnt", erklärte Wilfried Siegele von der Staatsanwaltschaft Innsbruck .

Insgesamt seien sieben Ärzte und Mitarbeiter der Jugendwohlfahrten Schwaz und Mödling im Visier der Staatsanwaltschaft gestanden. Es gebe keine neuen Tatsachen und Beweismittel, die eine andere Beurteilung zulassen, bekräftigte Siegele die Entscheidung.

Zweifel an Unschuld
Lucas leiblicher Vater und dessen Rechtsanwalt hatten nach dem Urteil (nicht rechtskräftig) gegen die Kindesmutter und eine ehemalige Tiroler Sozialarbeiterin Ende Mai einen Fortführungsantrag eingebracht. Ihren Zweifel an der Unschuld der Ärzte hatte Anfang Juni ein Jurist vom Gesundheitsministerium bestätigt.

Laut diesem hätten die Mediziner Anzeige erstatten müssen, da "gemäß §54 des Ärztegesetzes die Anzeigepflicht gelte". "Die Meldung an die Jugendwohlfahrt (dass es sich bei Lucas Verletzungen um den Verdacht der Kindesmisshandlung handelte, Anm.) ersetzt die Anzeige nicht", gab Jurist Gerhard Aigner an. Das ergebe sich "ganz klar aus dem Ärztegesetz und müsste allen Medizinern bekannt sein".

Juristisch gerechtfertigt
Eine Wiederaufnahme der Ermittlungsverfahren gegen die im Fall Luca involvierten Ärzte sei laut Aigner juristisch gerechtfertigt. Das Gesetz sehe eine zeitliche Aufschiebung nur im Ausnahmefall vor. "Während der Arzt mit der Anzeige abwartet, muss er sicherstellen, dass dem Kind nichts mehr passieren kann - etwa durch stationäre Aufnahme", erläuterte er.

Am 25. Mai war Lucas Mutter, eine 24-jährige Tirolerin, zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Sie habe die Verpflichtung zur Fürsorge des kleinen Buben gröblich vernachlässigt und damit seine Gesundheit gefährdet. Eine angeklagte Sozialarbeiterin der Jugendwohlfahrt Schwaz wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Im September 2008 war der frühere Lebensgefährte der Kindesmutter, ein Niederösterreicher, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, unklar war vorerst die Höhe der Strafe.

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