"Nicht verhinderbar"

Keine Anklage nach Gondelabsturz in Tirol

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Der Gondelabsturz im Tiroler Skigebiet Hochoetz (Bezirk Imst) Anfang Jänner, bei dem eine vierköpfige dänische Urlauberfamilie schwer verletzt worden war, wird keine strafrechtlichen Folgen haben. 

Das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Betriebsleiter der Bahnen sowie einen Waldaufseher wurde eingestellt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck der APA und bestätigte einen Bericht der "Tiroler Tageszeitung" (Mittwochausgabe).

"Nicht verhinderbar"

Das Unglück war "nicht verhinderbar", zu diesem Ergebnis seien ein seilbahntechnisches, ein geologisches und ein forstwirtschaftliches Gutachten gekommen, die in Auftrag gegeben wurden, erklärte Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Mayr. Zwei Fichten waren auf das Seil der Bahn gekippt, wodurch diese in massivste Schwingungen geriet. In der Folge löste sich die Klemme der Gondel durch die am Seil herabrutschenden Stämme. Die Kabine stürzte darauf rund zwölf Meter ab. Der 49-jährige Vater der Familie wurde dabei lebensgefährlich verletzt, die drei übrigen Insassen trugen schwere Verletzungen davon. In der ebenso in heftigste Schwingungen geratenen Gondel davor wurden zudem ein Deutscher und seine Frau teils schwer verletzt.

Laut Gutachten konnte als unmittelbarer Auslöser des Gondelabsturzes die von oben getroffene, untere Fichte ausgemacht werden. Ein seilbahntechnisches Gebrechen habe hingegen laut Anklagebehörde als Unfallursache mit Sicherheit ausgeschlossen werden können. So habe das untersuchte Seil der Acherkogelbahn beispielsweise keinerlei Beschädigungen aufgewiesen. Auch der geologische Gutachter habe in der Bewertung oder Kontrolle des Baumbestandes kein schuldhaftes Verhalten feststellen können, hieß es.

"Der Sachverständige für Geologie und Mineralogie kam zum Ergebnis, dass die umgestürzten Bäume als eine so genannte abstrakte Gefahr angesehen werden können, welche im Vorfeld auch von einem Geologen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu erkennen gewesen wäre", erläuterte Mayr zudem. Das forstwirtschaftliche Gutachten kam indes zum Ergebnis, dass die Ursache für die Lockerung der oberen Fichte mit der erforderlichen Sicherheit nicht feststellbar sei. So könnte die Ursache für das plötzliche Nachgeben des Baums auch eine Lockerung des Gesteins oder des Bodenmaterials gewesen sein. "Da davon auszugehen ist, dass der Absturz der Gondel selbst durch rechtlich gar nicht vorgeschriebene Einzelbaumkontrollen nicht zu verhindern gewesen wäre, war das Ermittlungsverfahren einzustellen", begründete der Sprecher der Staatsanwaltschaft zusammenfassend den nunmehrigen Schritt. Verteidiger Markus Abwerzger, der den Waldaufseher vertrat, erklärte gegenüber der "TT": "Mein Mandant hat die ihm gesetzlich aufgetragenen Aufgaben jedenfalls erfüllt. Nach dem wirklich sehr aufwendigen Ermittlungsverfahren steht fest, dass das Unglück Ergebnis eines schicksalhaften Verlaufes ist. Nicht bei jedem Unglück muss es einen strafrechtlich Schuldigen geben."

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