Urteil nicht rechtskräftig

Todesdrama auf A4: 5 Jahre Haft für Schlepper

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Im August 2015 wurden 71 Flüchtlinge tot in einem Lkw auf der A4 entdeckt.

 Ein Schlepper, der sich im August mit 20 Flüchtlingen in einem nicht mehr verkehrssicheren Lkw eine waghalsige Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert haben soll, ist am Mittwoch im Landesgericht Linz zu fünf Jahren Haft unbedingt verurteilt worden. Der Bulgare soll Teil jener Bande sein, in deren Kühlwagen auf der Ostautobahn 71 Tote entdeckt worden waren.

Der 41-jährige wurde zudem wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung, Gefährdung der körperlichen Sicherheit und gefährlicher Drohung schuldig gesprochen. Er nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, somit ist es nicht rechtskräftig.

Teilweise geständig
Zu Verhandlungsbeginn hatte sich der Hilfsarbeiter nur teilweise geständig gezeigt. So leugnete er, auf der Westautobahn (A1) bei Enns vor einer Polizeikontrolle geflüchtet zu sein und sich später einer Festnahme widersetzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hingegen hielt ihm vor, statt mit dem Kastenwagen anzuhalten aufs Gas gestiegen zu sein und zweimal ein ihn verfolgendes Einsatzfahrzeug gerammt zu haben, wobei ein Polizist einen Bandscheibenbruch erlitt. Erst nach etlichen Kilometern konnte der Transsporter gestoppt werden. Der Bulgare sprang heraus und flüchtete zu Fuß. In einem Feld schnappten ihn dann Beamte, obwohl er sich mit Händen und Füßen dagegen wehrte.

Nach einer kurzen Rücksprache mit seinem Verteidiger legte er dann aber doch ein umfassendes Geständnis ab und entschuldigte sich für das, "was ich gemacht habe". Als Schlepper unterwegs gewesen zu sein, stritt er erst gar nicht ab. 250 Euro pro Person sollen ihm in Aussicht gestellt worden sein. Schulden, seine Alkohol -und Drogenabhängigkeit hätten ihn eigenen Angaben zufolge in die Arme von Verbrechern getrieben. Allerdings widersprach er den Vorhaltungen der Anklagebehörde, Flüchtlinge unter qualvollen, lebensbedrohlichen Bedingungen von Ungarn aus in Richtung Deutschland gebracht zu haben.

Bilder des Schreckens
Bei der Überprüfung des Lkw im August hatte sich nämlich der Polizei ein erschreckendes Bild geboten: In dem nahezu luftdicht abgeschlossenen Kühlaufbau befanden sich 20 syrische, iranische und afghanische Staatsangehörige, eingepfercht auf 6,66 Quadratmetern. Polizisten, die am Mittwoch als Zeugen aussagten, berichteten von "warmer, stickiger Luft", die ihnen entgegenströmte, als sie die Türe des Laderaums öffneten.

Der bereits 17 Mal einschlägig Vorbestrafte beteuerte dem Schöffengericht, die Türe nicht verschlossen sondern rund 15 Zentimeter offen stehen gelassen zu haben. Auch habe er auf der Fahrt Pausen eingelegt. "Immer, wenn von hinten einer geklopft hat, habe ich angehalten", erklärte der Bulgare, der in seiner Heimat auch schon sechsmal wegen Fahren ohne Führerscheins verurteilt worden war.

Bereits im vorigen November hatte er sich vor einem Linzer Einzelrichter verantworten müssen. Dabei packte er aus: So sei er für jene Schlepperorganisation gefahren, in deren Kühlwagen 71 Flüchtlinge starben. Er habe auch mit vier Bandenmitgliedern zu tun gehabt, die nach dem Erstickungstod verhaftet wurden. Deren Gerichtsverfahren wurde an Ungarn abgetreten. Aufgrund dieser Aussage dehnte die Staatsanwaltschaft dann die Anklage aus, da für die Geschleppten Lebensgefahr bestanden habe und der Bulgare einer kriminellen Vereinigung angehöre. Der Einzelrichter fällte ein Unzuständigkeitsurteil. So kam der Fall am Mittwoch zum Schöffengericht.
 

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