Prozess

Vergewaltigung: Grazer leugnet alles

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Ein 42-Jähriger hat sich am Freitag im Grazer Straflandesgericht wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten müssen.

Der Mann soll im September des vergangenen Jahres den betrunkenen Zustand einer 19-Jährigen ausgenutzt und sie missbraucht haben. Als sich die Frau wehrte, soll er auch Gewalt angewendet haben. Er bestritt die Vorwürfe.

Hat er den betrunkenen Zustand ausgenutzt?

Die Staatsanwaltschaft Graz klagte den Diplomingenieur an, sich in seiner Wohnung an dem wehrlosen Opfer vergangen zu haben. Er habe die Frau mit zu sich genommen, statt sie in ihr eigenes Zuhause zu bringen. Dort soll er sie sexuell missbraucht haben, als sie bereits eingeschlafen war. Als sie aufwachte und sich wehrte, habe er sich auf sie gekniet, an den Händen gepackt und sie oral vergewaltigt. Der Staatsanwalt warf dem Beschuldigten vor, "die starke Alkoholisierung ausgenutzt" zu haben. Zudem wollte er sie an der Flucht hindern und zog an ihren Haaren, wobei ihre Haarverlängerungen ausgerissen wurden, so der Vorwurf.

Es gibt Widersprüche

Der Verteidiger zeigte in seinem Eröffnungsplädoyer Widersprüche auf. Die Zeit zwischen der Fahrt in die Wohnung und dem Anruf bei der Polizei sei minimal, außerdem habe die Frau keine Verletzungen im Intimbereich erlitten, die in Anbetracht der Schilderungen des Opfers entstanden sein müssten, so der Rechtsanwalt. Die im Körper gefundenen fremden DNA-Spuren seien lediglich eine "Spur einer Spur" und die orale Vergewaltigung sei gegen den Willen des Opfers "anatomisch sehr unwahrscheinlich", meinte der Verteidiger. "Es kann so, wie das Opfer es schildert, nicht stattgefunden haben."

Tränen beim Beschuldigten

Der Angeklagte leugnete die Übergriffe. Er unterstrich aber, dass sich beide offenbar sympathisch waren. Sie hatten sich bereits in der Disco, wo sie sich kennengelernt hatten, geküsst. "Sie hat mich schon in der Disco angefasst und mir Komplimente für meinen Körper gemacht." Sie sei es gewesen, die ihn dann gefragt habe, ob sie mit ihm nach Hause fahren dürfe. Während der Beantwortung der Fragen begann der Beschuldigte mehrmals zu weinen: "Sie hat mir gefallen. Ich wollte sie näher kennenlernen, mit ihr vielleicht zusammen frühstücken und am nächsten Tag etwas unternehmen."

„Ich habe sie nicht verletzt“

Entgegen ihren Aussagen habe die Frau nicht im Auto geschlafen, sondern sei sogar selbst mit ihm in die Wohnung gegangen. Nach einem kurzen Gespräch auf dem Sofa sei sie freiwillig in sein Schlafzimmer ins Bett gegangen, während er am Sofa eingeschlafen sei. "Plötzlich rüttelte sie mich und sagte, sie müsse schnell weg. Sie wirkte aufgeregt." Er legte sich wieder schlafen und dann stand die Polizei vor der Tür. "Ich habe sie nicht verletzt", beteuerte der 42-Jährige vor Gericht.

„Bitte glaubt mir“

Eine Polizistin schilderte als Zeugin, dass sie die junge Frau - sie war damals noch mit ihrem Freund zusammen - sehr aufgebracht auf einem Parkplatz angetroffen habe. "Sie sagte, bitte glaubt mir. Und sie war bereit, alle Untersuchungen machen zu lassen." Die Beamtin erklärte, dass sie die Frau ausdrücklich auf die Wahrheitspflicht hingewiesen habe. Ein anderer Polizist sagte aus, dass die 19-Jährige damals ihm gegenüber angegeben habe, dass sie wegen ihrer Haar-Extensions noch einmal in die Wohnung des Beschuldigten zurückgegangen sei. Bei späteren Vernehmungen hatte sie davon allerdings nichts mehr gesagt. Als der Angeklagte die Wohnung öffnete, habe er verschlafen und überrascht gewirkt, sagte der Beamte zu Richterin Julia Riffel. Für die Einholung weiterer Gutachten wird die Verhandlung am Nachmittag vertagt.

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