Nicht rechtskräftig

Kinder vor Hakenkreuz fotografiert - Haft für Eltern

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Vater ließ sich mit Hitlergruß zeigenden Kindern vor Nazi-Fahne ablichten & Mutter animierte Bub mit Keks zu Hitlergruß.

Ein Vorarlberger Elternpaar ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass die beiden unter anderem ihre den Hitlergruß zeigenden Kinder vor einer Hakenkreuzfahne fotografiert hatten. Das Urteil gegen die teilgeständigen Eltern ist nicht rechtskräftig.

Der 29-jährige Vater und die 28-jährige Mutter, die inzwischen getrennt sind, sollen sich in den Jahren 2014 bis 2016 in der einschlägigen Szene bewegt und in mehrfacher Hinsicht gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben. In einem Partykeller in Dornbirn, "Clubraum" genannt, spielten sie laut Anklage rund 15 Personen nationalsozialistische Lieder vor, eine Hakenkreuzfahne zierte den Raum. Vor Gericht erklärten die beiden Angeklagten, man habe in dem Partykeller lediglich gemeinsam getrunken und Musik gehört. Auf den Text habe man dabei nicht geachtet.
 

Hakenkreuzfahne war "nur Zufall"

Vor der Hakenkreuzfahne dürfte auch eines der von der Staatsanwaltschaft beanstandeten Fotos entstanden sein. Der Jüngste des Paares, damals ein bis zwei Jahre alt, streckt darauf seinen rechten Arm nach oben. Dass dabei im Hintergrund eine Hakenkreuzfahne war, sei ein "blöder Zufall", erklärte vor Gericht die Kindesmutter, die das Bild geschossen hatte. Sie habe den Buben mit einem Keks dazu animiert, den Arm zu heben. Auf einem weiteren Foto ist der Vater mit seinen beiden Töchtern vor einer Wand zu sehen, auf die ein Hakenkreuz gemalt ist. Alle drei recken den Arm zum Hitlergruß. Wann genau das Foto entstand, ließ sich nicht rekonstruieren. Heute sind die Mädchen sechs und sieben Jahre alt.

Der Mann erklärte vor Gericht, er habe mit der Neonazi-Szene inzwischen nichts mehr zu tun, er sei ausgetreten. Im Oktober vergangenen Jahres war er zu vier Monaten Haft verurteilt worden, nun erhöhte sich die Strafe am Freitag um eine Zusatzstrafe von 20 Monaten. Die bisher unbescholtene Frau wurde zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt, zudem wurden zehn Monate Haft auf Bewährung ausgesprochen. Mildernd beurteilte das Schwurgericht das teilweise Geständnis. Dass das Paar seine Kinder involvierte, der lange Tatzeitraum sowie die Vorstrafen des Vaters wirkten sich erschwerend aus.

Die Mutter erklärte vor Gericht, sie bemühe sich, ihr Leben in den Griff zu bekommen, sie wolle ihren Pflichtschulabschluss nachholen. Die drei Kinder sowie ein weiteres Kind der Frau befinden sich in einer Einrichtung der Jugendwohlfahrt.

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