Mann gab drei Schüsse auf Zeugen ab ++ Urteil nicht rechtskräftig
Ein 36-jähriger Mann ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen Mordversuchs und versuchten schweren Raubes zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Das Gericht hielt ihn für schuldig, im Oktober 2016 versucht zu haben, in ein Haus in Feldkirch einzubrechen, und auf der Flucht drei Schüsse auf einen 41-jährigen Passanten abgegeben zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Obwohl der Mann bis zuletzt seine Unschuld beteuerte, sahen es die Geschworenen als erwiesen an, dass der 36-Jährige zielgerichtet drei Mal auf den 41-jährigen Brasilianer geschossen hatte. Im Strafausmaß von 15 Jahren berücksichtigt wurden einerseits erschwerend die Vorstrafen des Angeklagten und die Tatsache, dass er gleich wegen zweier schwerer Straftaten angeklagt war. Andererseits wirkte sich die Tatsache, dass es in beiden Fällen bei Versuchen blieb, mildernd aus.
Seine zwei Komplizen, die mit ihm den Raub geplant und durchzuführen versucht hatten, wurden ebenfalls verurteilt. Einer der beiden, ein 33-jähriger Mann, erhielt wegen versuchten schweren Raubes eine Haftstrafe von fünf Jahren. Der Andere, 38 Jahre alt, wurde ebenfalls wegen versuchten schweren Raubes zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Viertangeklagte, eine 23-Jährige, die den Männer den Tipp für den Einbruch gegeben hatte, fasste wegen Bestimmung zu schwerem Einbruchsdiebstahl eine Strafe von sechs Monaten bedingt sowie 5.400 Euro unbedingte Geldstrafe aus. Auch die Urteile der drei Mitangeklagten sind nicht rechtskräftig.