Intensivstation

Bundesweite Mindeststandards ergänzt

Öffnungen: Vorarlberg schärft nach

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Nicht mehr als zehn Personen an einem Wirtshaustisch.

Bregenz. Die Vorarlberger Landesregierung hat am Donnerstag die Öffnung aller Bereiche mit Ausnahme der Nachtgastronomie am 12. Dezember bekräftigt. Man ergänze aber die bundesweiten Mindeststandards um eigene landesspezifische Schutzmaßnahmen, gab Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) bekannt. So gibt es etwa Einschränkungen im Veranstaltungsbereich - maximale Besucheranzahl: 500 - und auch in der Gastronomie. Mehr als zehn Personen an einem Tisch sind nicht erlaubt.

Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) sprach von einer "umsichtigen Öffnung mit zusätzlichen Auflagen". Die große Vorsicht sei mit Blick auf die nach wie vor angespannte Situation in den heimischen Spitälern unbedingt notwendig, so Wallner. Am Donnerstag wurden in den Vorarlberger Krankenhäusern 148 Corona-Erkrankte (plus sieben gegenüber Mittwoch) stationär betreut, davon 29 (plus zwei) auf Intensivstationen. Noch vor einer Woche hatte es 22 Intensivpatienten gegeben. Von 68 Intensivbetten waren am Donnerstag noch 17 für alle Patientengruppen verfügbar

Lockdown für Ungeimpfte dauert an

Während der Lockdown für alle Geimpften und Genesenen am Sonntag, 12. Dezember, ende, dauere er für Ungeimpfte weiter an, sagte der Landeshauptmann. Die Öffnungen erstreckten sich über alle Bereiche, geschlossen bleiben müsse jedoch weiter die Nachtgastronomie, auch Après-Ski-Lokale dürften nicht aufsperren. Als Sperrstunde nannte Wallner - wie bundesweit vorgesehen - 23.00 Uhr. Darüber hinaus gelte eine umfassende FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Die 2G-Regel habe überall außer am Arbeitsort (3G) Bestand.

Die Höchstgrenze von 500 Besuchern betrifft sowohl Indoor- (mit fix zugewiesenen Sitzplätzen) als auch Outdoor-Veranstaltungen. In der Gastronomie dürfen grundsätzlich maximal zehn Personen (zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder) an einem Tisch sitzen. Ebenso nicht überschritten werden darf die Zahl von zehn minderjährigen Kindern an einem Tisch.

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