Prozessbeginn in Vorarlberg

Prozessstart wegen illegaler Entsorgung

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Firma soll 15.000 Tonnen Müll widerrechtlich abgelagert und sich dadurch 1,8 Millionen Euro an Beiträgen erspart haben - 20 Verhandlungstage sind angesetzt.

Feldkirch.  Am Landesgericht Feldkirch hat am Dienstag der Prozess rund um das Vorarlberger Müllentsorgungs- und -verwertungsunternehmen Häusle begonnen. Im Frühjahr 2016 war das Unternehmen in die Schlagzeilen geraten, weil auf seinem Areal illegal deponierte Kunststoffreste und Problemstoffe entdeckt worden waren. Zehn Personen müssen sich vor Gericht verantworten, es sind 20 Verhandlungstage angesetzt.

Die Anklage umfasst dabei zwei Punkte: Zum einen geht es um die illegale Ablagerung von 15.000 Tonnen Müll, die zwischen 2005 und 2015 ins Erdreich und in Dämme auf dem Firmengrund eingearbeitet wurden. Zum anderen soll sich das Unternehmen Häusle - das seit 2017 einen Alleineigentümer hat und nun unter anderem Namen firmiert - sich dadurch 1,8 Millionen Euro an Altlastenbeiträgen erspart haben. Hauptangeklagte sind zwei ehemalige Geschäftsführer.

Staatsanwältin Konstanze Manhart ging in ihrem Eröffnungsplädoyer auf die Umstände des Verfahrens ein. Im März 2016, als die Vorwürfe gegen das Unternehmen öffentlich wurden, sei die Dimension des Falles nicht absehbar gewesen, erklärte sie. 96 Zeugen seien befragt und ursprünglich 18 Personen als Beschuldigte einvernommen worden. Dass das Ermittlungsverfahren drei Jahre in Anspruch nahm, sei unter anderem daran gelegen, dass sich die Angeklagten zum Teil sehr unkooperativ verhalten hätten, kritisierte Manhart. Es sei auch im Geheimen versucht worden, vergrabenen Müll ohne Absprache mit der Staatsanwaltschaft wieder auszugraben.

Die am Vormittag zu Wort gekommenen Verteidiger kritisierten ihrerseits die Ermittlungsarbeit als einseitig und wiesen sämtliche Vorwürfe zurück. Der Verteidiger des Erstangeklagten, eines der beiden Ex-Geschäftsführer, sprach von Vorverurteilung und stellte fest, dass es keinen einzigen Beweis gebe, der seinen Mandanten belastet. Dass die Angeklagten selbst am ersten Verhandlungstag zur Sprache kommen, war nicht absehbar.

Der Prozess wurde für 20 Tage angesetzt. Allein für die Befragung der Angeklagten sind elf Tage anberaumt. Danach sollen rund 20 Zeugen zu den Vorgängen auf dem Häusle-Areal befragt werden.

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