Wegen Vergewaltigung ist ein 28-jähriger Türke am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das Gericht kam zum Schluss, dass der Mann seine 17-jährige Freundin in seiner Dornbirner Wohnung mehrfach zum Sex gezwungen hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Angeklagter nutzte Frau schamlos aus"
Am Beginn der
Beziehung liebte die junge Frau den Mann und schlief freiwillig und gern mit
ihm. Mit der Zeit aber kamen Zwang und Gewalt ins Spiel. So soll der
28-Jährige sie etwa aufs Bett gedrückt und zum Analverkehr gezwungen haben.
Das Mädchen versuchte die Beziehung zu retten und suchte immer wieder den
Kontakt zu dem Arbeiter. Doch statt Gesprächen folgte - so die Einschätzung
des Gerichts - eine Vergewaltigung nach der anderen. "Das Mädchen suchte
einen Freund und Zuneigung. Der Angeklagte nutzte dies schamlos aus",
erklärte Peter Mück, Vorsitzender des Schöffensenates in der
Urteilsbegründung.
Der Angeklagte soll die 17-Jährige außerdem unter Druck gesetzt haben. So habe er sie gezwungen, Nacktfotos von sich anzufertigen und diese auf sein Handy zu spielen. Falls sie jemandem von den Vorfällen erzählen sollte, werde er alles ihren streng religiösen Eltern berichten. Die Fotos werde er im Internet und am Arbeitsplatz der Angestellten veröffentlichen, drohte der Mann.
Nach vier Stunden Verhandlungsdauer wurde der 28-jährige wegen Vergewaltigung und Nötigung schuldig gesprochen und zu vier Jahren Haft verurteilt. Dem Opfer muss der Verurteilte 1.000 Euro Teilschmerzensgeld bezahlen.