Sieben Jahre Haft

Urteil im Kinderdorf-Missbrauchs-Prozess

Teilen

Der 43-jährige Angeklagte bekannte sich schuldig, sich von 1987 bis 1994 an drei Kindern vergangen zu haben.

Wegen schwerer sexueller Übergriffe auf drei Kinder im SOS-Kinderdorf Dornbirn ist ein 43-jähriger Mann am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann bekannte sich schuldig, sich zwischen 1987 und 1994 an den drei Kindern vergangen zu haben. Eines der Opfer - ein damals sechsjähriges Mädchen - vergewaltigte er wiederholt. Die acht Geschworenen trafen eine einstimmige Entscheidung, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kinder durchlebten Martyrium
Die drei Kinder waren zum Zeitpunkt der Übergriffe zwischen sechs und zwölf Jahre alt. Der geistig zurückgebliebene 43-Jährige war selbst im SOS-Kinderdorf aufgewachsen und verging sich über Jahre hinweg an den Kindern, die seine Pflegemutter nun betreute. Die beiden Buben wurden von dem pädophilen Mann betastet und einer von beiden auch zum Oralverkehr gezwungen. Ein regelrechtes Martyrium musste die Sechsjährige über sich ergehen lassen: Über sechs Jahre hinweg vergewaltigte der 43-Jährige das Mädchen ein Mal pro Woche im Kinderzimmer.

Mann hatte bereits "Dorfverbot"
Zur Sprache kam beim Prozess, dass der Angeklagte nach einem ersten sexuellen Übergriff "Dorfverbot" und eine Auflage zur Therapie bekam. Nachdem er die Therapie in Angriff genommen hatte, hielt man es mit dem Verbot nach einiger Zeit offenbar nicht mehr so streng. In der Folge kam es bei Besuchen des 43-Jährigen, der nicht mehr im SOS-Kinderdorf wohnte, zu den weiteren Missbrauchsfällen.

Missbrauch flog erst spät auf
Nach 1994 lebte der Mann in geordneten Verhältnissen, ging einer geregelten Arbeit nach und ließ sich nichts mehr zuschulden kommen. Publik wurde der Fall erst 2007, nachdem sich eines der Opfer - die heute 26-jährige Frau - nach vielen Jahren und therapeutischer Hilfe über die Vorfälle zu sprechen getraute. Gerichtspsychiater Reinhard Haller hielt den Angeklagten für zurechnungsfähig, die Zukunftsprognose sah der Experte keineswegs als düster.

Schmerzensgeld für die Opfer
Das Urteil - sieben Jahre Haft - ist noch nicht rechtskräftig, weil sich der Angeklagte Bedenkzeit erbat. Als mildernd für den 43-Jährigen wurden unter anderem sein Geständnis sowie seine äußerst schwere Kindheit berücksichtigt. Der Mann war als sechstes von zwölf Kindern sozial vernachlässigt und geistig zurückgeblieben in das Kinderdorf gekommen. Erschwerend wirkten sich die Vielzahl und die Schwere der Übergriffe aus. Den Opfern muss der Angeklagte 20.000, 3.000 und 500 Euro Teilschmerzensgeld bezahlen. Er wurde in U-Haft genommen und sitzt nun in der Justizanstalt Feldkirch.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.