Hintergrund

Was sich ab 1. Jänner für Raucher ändert

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Das Jahr 2006 stand im Zeichen hitzieger Raucher-Diskussionen. Ab 2007 sollen den Worten Taten folgen:

Mit 1. Jänner 2007 läuft die Schonfrist in der "freiwilligen Selbstverpflichtung" aus. Alle Speiselokale mit mind. 75 qm Fläche müssen verpflichtend über NIchtraucherzonen verfügen. Diese müssen mind. 40 Prozent der angebotenen Sitzplätze umfassen. Die Einhaltung wird ab 1.1. auch streng kontrolliert. Nichteinhaltung wird mit bis zu 720 Euro bestraft. Im Sommer 2007 soll dann in der Regierung ein noch härteres Gesetz beschlossen werden.

Öffentliche Gebäude müssen schon seit 2005 rauchfrei und entsprechend beschildert sein.

Seit 1. Jänner 2007 müssen Zigaretten-Automaten mit einer elektronischen Sicherheitssperre ausgezeichnet werden. Dies wird bereits streng kontrolliert.

Bisher sind etwa 90 Prozent der österreichischen Zigaretten-Automaten mit einer Sicherheitssperre für unter 16-Jährige ausgestattet.

Wer noch noch keines der Module eingebaut hat, die per SMS oder Bankomatkarte das Alter der Käufer überprüfen, muss das Gerät bis zur Umrüstung außer Betrieb nehmen, sagte Fritz Simhandl, Geschäftsführer der Monopol-Verwaltung für Tabakwaren, am Dienstag.

Seit Dienstag kontrollieren 28 Mitarbeiter der Monopol-Verwaltung von den Landeshauptstädten ausgehend die Einhaltung der seit Montag gültigen Vorschrift. Insgesamt gibt es in Österreich etwa 8.000 Tabak-Fachgeschäfte und -Verkaufsstellen, rund 7.000 davon bieten Zigaretten auch in Automaten an. Manche Betreiber haben die Umstellung "verschlafen", bei anderen habe die automatische Sperre der Zeitschaltuhr nicht funktioniert, berichtete Simhandl. Grundsätzlich gebe es allerdings nur wenige Filialen, bei denen die Automaten noch nicht wie vorgeschrieben funktionieren.

Geldstrafe bis zu 500 Euro
Entdecken die Mitarbeiter der Monopol-Verwaltung einen in Betrieb genommen Automaten, der über keine Sicherheitssperre verfügt, wird zunächst verwarnt, erklärte Simhandl. Beim nächsten Verstoß müssen Trafikanten eine Geldstrafe in der Höhe von 500 Euro bezahlen. Wird das Geräte weiterhin nicht für unter 16-Jährige gesperrt, droht ein Kündigungsverfahren und damit der Verlust der Trafik.

In Wien wurden bisher zwölf Trafikanten verwarnt, berichtete Simhandl. Um sicher zu gehen, dass die Automaten außer Betrieb genommen werden und eine Sicherheitssperre bekommen, würden die betroffenen Geschäfte in den kommenden Tagen weiterhin kontrolliert. Langfristig seien keine Überprüfungen notwendig, da neue Automaten die Sicherheitssperre standardmäßig eingebaut hätten.

Freischaltung per Bankomat-Karte oder SMS
Seit 1. Jänner müssen Zigarettenautomaten vor dem Kauf mit der Bankomatkarte oder per SMS frei geschalten werden. Dabei wird durch ein eigenes Modul das Alter des Kunden überprüft. Bankomatkarten verfügen seit 2004 über eine "Jugendschutz-Kennzeichnung", auf älteren Karten befindet sich die Kennung "berechtigt". Bei Jugendlichen unter 16 ist das Geburtsdatum vermerkt.

Auch mit einem angemeldeten Mobiltelefon kann das Gerät entsperrt werden. Mit einer SMS von seinem Handy verrät man dem Automaten sein Alter und dem Kauf der Zigarettenpackung steht nichts mehr im Weg. Gezahlt werden kann per Quick-Konto auf der Bankomatkarte oder mit Bargeld. Auch über Handyrechnung kann der Kaufpreis beglichen werden.

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