Jeder Vierte ist im Halloween-Fieber

2 Millionen feiern heuer Halloween

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Auch in diesem Jahr schlüpfen wieder Millionen in schaurige Kostüme und feiern Halloween.

Halloween-Fieber auch in Österreich: Rund zwei ­Millionen jährlich feiern hierzulande bereits das Gruselspektakel in der Nacht auf den 1. November, dem Abend vor Allerheiligen.

Horden von Kindern ziehen dann, mit Gruselkostümen verkleidet, von Tür zu Tür, verlangen „Süßes oder Saures“. Eine Umfrage der Markt­forscher von Spektra ergab, dass 42 Prozent der Österreicher in den vergangenen Jahren Besuch von solchen Kindergruppen erhielten. Immerhin 32 Prozent hätten ihnen dann auch tatsächlich etwas Süßes geschenkt.

2 Millionen feiern heuer Halloween
© Getty Images
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Die Hälfte der jungen Österreicher feiert

Für viele ist das importierte Fest bereits ein Fixtermin im Kalender. Laut einer Umfrage von Marketagent feiern 25 Prozent der Österreicher Halloween. Bei den 14- bis 29-Jährigen ist es ­sogar jeder Zweite. Eine Umfrage von Spectra ergab, dass 37 Prozent der Österreicher vorhaben, Kürbisse zu schnitzen. Die ausgehöhlten Kürbisse mit Gruselfratze sind das traditionelle Symbol für Halloween.

Und auch der Handel profitiert von dem Fest. Im vergangenen Jahr wurden 42 Millionen Euro direkt mit Halloween erwirtschaftet, vor ­allem mit Süßigkeiten, Schminkutensilien und Kostümen. Zehn Jahre vorher ­waren es gerade einmal 14 ­Millionen Euro. Aber: 13 Prozent der Österreicher gaben an, schon einmal Opfer böser Streiche mit beschmierten Wänden oder zerstörten Briefkästen geworden zu sein.

Trotz Verhüllungsverbots: Polizei erlaubt Horrormasken

Nach Einführung des Anti-Gesichtsverhüllungsverbotes herrschte allerorten Konfusion: Was ist erlaubt, was nicht? Vor allem Halloween sorgte für Kopfzerbrechen. Zunächst dachte die Polizei an das Exekutieren von Strafen wegen der Horrormasken mit einem Bußgeld bis zu 150 Euro.

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Doch dann stellte das Innenministerium klar: Für die österreichische Polizei gehört der Spuk aus den USA zum inländischen Brauchtum. Genauso wie Krampusläufe, Faschingsveranstaltungen oder die Heiligen Drei ­Könige.

„Ein Verkleiden im Rahmen der jährlichen Halloween-Veranstaltungen wird nicht unter dem ­Verhüllungsverbot des Gesetzes einzuordnen sein“, sagte ein Ministeriumssprecher.

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