Knalleffekt

Gutachter vernichtet Heumarkt-Turm

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ÖSTERREICH liegt brisantes Gutachten vor Verhandlung über Heumarkt vor.

Landstraße. Am 18. März könnte der Entscheidungstag für das 360 Millionen Euro teure Hochhausprojekt am Heumarkt fallen. Alle Versuche von Immo-Tycoon Michael Tojner, die für diesen Tag anberaumte Sitzung des Bundesverwaltungsgerichts zu seinem 66-Meter-Turm zu torpedieren, sind gescheitert.

Im Gegenteil: Richter Christian Baumgartner beauftragte den Star-Architekten und „Mastermind“ des UN-Weltkulturerbes Innere Stadt, Manfred Wehdorn, mit der Erstellung eines Gerichtsgutachtens.

"Widerspricht Kriterien für das Weltkulturerbe"

Beinharte Kritik. Und Wehdorn hat in seinem Gutachten, das ÖSTERREICH nun vorliegt, vom Leder gezogen, dass es nur so kracht: „Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Projekt (...) in der eingereichten Form (...) eine wesentliche Störung der historischen „Skyline“ darstellt, die von der UNESCO (40COM8E) (...) als grundlegend für den OUV (Anm.: Weltkulturerbe-Status) von Wien genannt wurde. Das Projekt führt (...) zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Authenticity und Integrity und widerspricht damit den Ernennungskriterien des Welterbeareals Wien – Innere Stadt.“

Kommt Verfassungsgesetz gegen Heumarkt-Tower?

Vorschlag. Wolfgang List, Anwalt der Heumarkt-Gegner, sieht damit das Projekt als „nicht genehmigungsfähig“. Er schlägt ein Verfassungsgesetz gegen den Turm vor.
 
Josef Galley
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