Pädophiler registrierte sich auf Internet-Plattform, um an kleine Kinder heranzukommen.
Zu drei Jahren unbedingter Haft ist am Mittwoch ein 38-jähriger Wiener verurteilt worden, der im vergangenen Mai einen fünfeinhalb Jahre alten Buben missbraucht hatte. Der Pädophile hatte auf einer Internet-Plattform seine Dienste als Babysitter angeboten, um kleine Kinder kennenzulernen. Als er einen ersten Job bekam, "habe ich die Chance ergriffen", bekannte er nach seiner Festnahme.
An sich war der Mann als Koch beschäftigt. Schulden hätten ihn dazu gebracht, sich eine nebenberufliche Tätigkeit zu suchen, behauptete er im Landesgericht für Strafsachen. Aufs Babysitten sei er gekommen, "weil mich das mehr interessiert hat. Die Kinder halt."
Sexuelles Interesse an Unmündigen
In Wahrheit dürfte es vor allem sexuelles Interesse an Unmündigen gewesen sein, das den 38-Jährigen dazu bewog, sich auf der Plattform zu registrieren. Er habe sich "erhofft, dass ich durch sexuelle Handlungen an Jungen selbst erregt werde. Leider hat es nicht funktioniert", gab er in seiner polizeilichen Einvernahme zu. Er habe "es einfach einmal probieren" wollen und sich als Babysitter angeboten, "nachdem ich keine andere Möglichkeit hatte, an Kinder heranzukommen".
Ein junges Ehepaar suchte im heurigen Frühjahr nach einem Aufpasser für den kleinen Sohn, während es sich in Deutschland ein Wochenende zu zweit gönnte. Bereits in der ersten Nacht wurde der Babysitter zudringlich und nahm an dem Fünfeinhalbjährigen geschlechtliche Handlungen vor. Obwohl der Bub den Mann wiederholt bat, damit aufzuhören, ließ dieser erst nach einer Weile ab. Nach der Rückkehr der Eltern vertraute sich der Sohn umgehend seinem Vater an. Dieser verständigte die Polizei, für den bisher unbescholtenen Babysitter klickten die Handschellen.
Kinderpornografisches Material
"Ich bekenne mich schuldig", gab der Angeklagte zu Protokoll. Und weiter: "Ich wollt' das gar nicht machen. Es ist passiert. Es tut mir unheimlich leid." Allerdings steht der Verdacht im Raum, dass sich der 38-Jährige in der Vergangenheit bereits an anderen Kindern vergriffen hat. Bei der Untersuchung seines Mobiltelefons und seines Laptops wurde kinderpornografisches Material sichergestellt, darunter Nacktfotos eines Mädchens und eines Buben, die der Angeklagte selbst angefertigt haben dürfte.
"Offensichtlich war der Bub, um den es heute geht, nicht der Erste", konfrontierte Staatsanwältin Gabriele Müller-Dachler den 38-Jährigen mit diesem Beweismaterial. Der Angeklagte nickte stumm. Gegen ihn wurde ein weiteres Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der 38-Jährige wurde dazu formal noch nicht vernommen, die Kinder, die möglicherweise ebenfalls missbraucht wurden, konnten noch nicht ausgeforscht werden. Strafbarkeit wäre in jedem Fall gegeben, da die Herstellung und der Besitz kinderpornografischer Bilder verboten sind.
Einschneidende Folgen
Für den missbrauchten Fünfeinhalbjährigen hatten die Übergriffe einschneidende Folgen. Er bleibt nicht mehr alleine, schläft nicht mehr in seinem eigenen Bett, sondern bei den Eltern, lehnt jeden Babysitter ab und bekommt Angst, wenn er auf der Straße korpulente Männer sieht, die ihn an den Täter erinnern. Außerdem wird der Bub oft ohne erkennbaren Grund sehr wütend - er dürfte aus seinem seelischen Gleichgewicht geraten sein. Der Schöffensenat (Vorsitz: Martina Krainz) sprach dem Kind 1.500 Euro für die erlittene psychische Beeinträchtigung zu. Zwei Drittel davon wurden vom Angeklagten vor der Verhandlung bezahlt.