Bei Badeteich

Böller-Irrsinn - öffentliches WC gesprengt

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Der Jahreswechsel nähert sich mit Riesen-Schritten - Hand in Hand damit geht aber auch der Irrsinn mit Böllern, Raketen & Co.,  wie erste Schadensberichte zeigen.

Wien. Jetzt geht´s also los. Vor allem nachts, wenn "unruhige Geister" mit verbotenen pyrotechnischen Gegenständen ausprobieren "was geht". In der Nacht auf Sonntag schlugen Böller-Vandalen in Wien gleich zweimal spektakulär zu: 

Tür 25 Meter weggeschleudert

Zuerst am Badeteich Hirschstetten, wo sie auf der Uferseite am Bibernellweg in die Kloschüssel einer öffentlichen Behinderten-Toilette so viele Bomben und Dumbum-Knaller auf einmal zündeten, dass die Anlage fast vollständig zerstört wurde. Durch die Druckwelle wurde die Eingangstür aus Metall etwa 25 Meter vom Gebäude weggeschleudert. Ein Anrainer, der um 1.30 Uhr zwei laute Detonationen hörte, verständigte die Polizei. 

Die Berufsfeuerwehr Wien kontrollierte in weiterer Folge das Gebäude auf mögliche Einsturzgefahr. Aus Sicherheitsgründen wurde die Sperre des öffentlichen WCs veranlasst. 

Toilette gesprengt

Öffi-Klo beim Badeteich Hirschstetten gesprengt.

© BPD Wien
× Toilette gesprengt

Badeteich
© Google
× Badeteich

In derselben Nacht sprengten bisher unbekannte Täter um 6.30 Uhr in der Früh eine Streubox des Straßendienstes der Stadt Wien. In beiden Fällen wurden zum Glück keine Personen verletzt. Die Ermittlungen gegen die unbekannten Täter wurden aufgenommen. 

Polizei warnt Silvester-Deppen

Die Wiener Polizei warnt in Hinblick auf Silvester ausdrücklich vor dem Gebrauch nicht zugelassener Böller sowie unsachgemäßer Verwendung von Silvesterfeuerwerken.
Die meisten Unfälle und gefährlichen Vorfälle mit pyrotechnischen Erzeugnissen sind auf Sorglosigkeit, Unachtsamkeit sowie nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Verwendung zurückzuführen. Besonders die verbotene und leichtsinnige Handhabung von meist aus dem Ausland besorgter Pyrotechnik ohne erforderlicher Qualitäts- und Zulassungskriterien birgt großes Gefahrenpotential.


Bei Verstößen gegen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes drohen dem Verwender neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen auch Verwaltungsstrafen in der Höhe bis zu 3.600 Euro.

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