Prozess geschwänzt

Syrer wollte 11-Jährige zum Sex nach Wien locken

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Seinen Prozess und eine mögliche langjährige Haftstrafe wegen Missbrauchs einer 11-Jährigen wollte sich wohl ein 20-jähriger Syrer ersparen, der Dienstagfrüh dem Landesgericht unentschuldigt fernblieb. Sein Verteidiger rief ihn am Handy an - Mailbox.

Wien. Angeklagt ist der Asylwerber, der in Wien lebt, wegen des schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen - der auch als solcher gewertet wird, wenn das Opfer "nur" dazu verleitet wurde, eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung an sich selbst vorzunehmen - sowie wegen der Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen. Zweiteres ist ein neue Deliktform, die genau das umfasst, das  Syrer vorgeworfen wird, nämlich:

  • Wer einer unmündigen Person in der Absicht, an ihr eine strafbare Handlung zu begehen und im Wege einer Telekommunikation, unter Verwendung eines Computersystems oder auf sonstige Art unter Täuschung über seine Absicht ein persönliches Treffen vorschlägt oder ein solches mit ihr vereinbart und eine konkrete Vorbereitungshandlung zur Durchführung des persönlichen Treffens mit dieser Person setzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen 

Teenie Handy Missbrauch
© APA
× Teenie Handy Missbrauch

"Sag, du bist schon 19"

Konkret soll der 20-Jährige eine erst 11-jährige Deutsche angeschrieben und über Snapchat und WhatsApp zu Missbrauchshandlungen überredet und dabei gefilmt haben. Danach soll er versucht haben, den Teenie mit den Worten "Sag, du bist 19"  und "Komm zu mir in die Wohnung, dann können wir Sex haben" nach Wien zu locken.

Dienstfrüh hätte am Landesgericht die Verhandlung gegen den Syrer stattfinden sollen, doch wer kam nicht zur Verhandlung? Der Beschuldigte. Das Opfer musste nicht erscheinen, seine Aussage wurde sicher kontradiktorisch aufgenommen. Im Saal saßen dann neben Richter und Schöffen dann nur ein Dolmetscher und der Verfahrenshelfer des Angeklagten, der Syrer selbst hob nicht einmal am Handy ab, als der Verteidiger ihn anrief, wo er denn bleibt. 

Der Prozess musste vertragt werden. Jetzt wird erhoben, ob der Delinquent krank war, am Weg zum Prozess einen Unfall hatte oder im Stau stand oder ob er geflüchtet ist - möglicherweise ins Ausland, um dort mit neuer Identität erneut um Asyl anzusuchen? 

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