Das entschied heute das Bundesverwaltungsgericht.
Das umstrittene Heumarkt-Projekt in Wien muss sich einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterziehen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht. Das Vorhaben inklusive dem 66-Meter-Turm werde den "Schutzzweck, für den das schutzwürdige Gebiet 'UNESCO-Welterbestätte Historisches Zentrum von Wien' festgelegt wurde, erheblich beeinträchtigen", heißt es im Erkenntnis des BVwG.
"Das Vorhaben wird aufgrund seiner Masse und Bauhöhe eine wesentliche Störung der historischen Skyline, die von der UNESCO als grundlegend für den außergewöhnlichen Wert genannt wurde, bewirken, wobei dies auch zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Authentizität und Integrität der Welterbestätte führt und damit den Ernennungskriterien für deren Ernennung widerspricht", wird im der APA vorliegenden Erkenntnis ausgeführt.
Heumarkt-Investor Michael Tojner war bisher davon ausgegangen, dass er keine UVP für die Neugestaltung des Areals braucht. Die Wiener Landesregierung als zuständige erstinstanzliche Behörde bestätigte diese Rechtsmeinung im Vorjahr. Die Gegner des Projekts legten dagegen allerdings bei der nächsten Instanz - dem BVwG - Beschwerde ein und erhielten nun Recht. Tojner bzw. seine Wertinvest hatten für diesen Fall bereits während des Verfahrens angekündigt, die Höchstgerichte - konkret den Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof - mit der Causa befassen zu wollen.