Der Chefeinpeitscher der Corona-Gegner stand wegen Widerstands vor Gericht.
Wien. Für einen Eklat hat am Freitag Ex-Politiker und Anti-Coronamaßnahmen-Aktivist Martin Rutter gesorgt, der wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt am Straflandesgericht angeklagt war. Rutter weigerte sich, eine FFP2-Maske aufzusetzen, die im Justizgebäude aufgrund der Corona-Pandemie zwingend vorgeschrieben ist. Weil er auch einen herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz und ein Schild aus Plexiglas ablehnte, wurde er von der Security nicht eingelassen.
Zeitgleich legte sein Verteidiger Michael Drexler im Gerichtssaal ein ärztliches Attest vor, demzufolge Rutter „das Tragen von einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung“ aus gesundheitlichen Gründen „unzumutbar“ sei“. Zusätzlich übergab der Verteidiger Richterin Petra Sattlberger einen Antigen-Test, der Rutter ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 bescheinigte. „Der ist weniger als 48 Stunden alt. Er kann niemanden anstecken“, sagte Drexler.
Keine Ausnahme von der Maskenregelung
Die Richterin machte keine Ausnahme von der Maskenregelung. In Bezug auf die vorgelegte Befreiung bezweifelte sie, dass sich die behauptete Gesundheitsgefahr für Rutter auch auf Gesichtsvisiere erstrecke. Sie vertagte daher die Hauptverhandlung zur Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens, mit dem Rutters Vorbringen überprüft werden soll.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 37-Jährigen vor, er habe bei einer Großdemonstration gegen die Coronamaßnahmen versucht, Polizisten mit Gewalt an einer Amtshandlung zu hindern. Konkret geht es darum, dass bei Rutter eine Identitätsfeststellung vorgenommen werden sollte. Dem widersetze er sich laut Strafantrag, indem er einem Beamten einen Stoß versetzte.
Rutter bestreitet dies, es gilt die Unschuldsvermutung.