77% mehr Anzeigen

Drogenlenker werden in Wien zum Problem

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Bis Ende Mai 632 Drogen- und 1.736 Alkohollenker angezeigt.

Drogenlenker werden ein immer größeres Problem auf heimischen Straßen. In Wien, wo der Polizei immer ein Amtsarzt zur Feststellung der Beeinträchtigung zur Verfügung steht, gab es im ersten Quartal 2018 eine Zunahme der Anzeigen um 77 Prozent, geht aus den Zahlen der Exekutive hervor. Als problematisch bei der Erkennung von Cannabis-Konsum stellten sich die im Vorjahr angeschafften neun Drogen-Vortestgeräte heraus.

Vortestgeräte "nach wie vor in Verwendung"

Seit März 2017 verfügt jede der neun Landespolizeidirektionen über eines der Drogen-Vortestgeräte. Der Speicheltest sollte Cannabinoide (THC), Opiate, Kokain, Amphetamin, Metamphetamin und MDMA/Ecstasy erkennen. Inklusive 2.700 Kits mit Teströhrchen kosteten die neun Geräte 55.620 Euro. Da in Wien immer Amtsärzte zur Verfügung stehen, "ist der Gebrauch des Drogen-Vortestgerätes eher sekundär", sagte Polizeisprecher Paul Eidenberger. Das Problem bei den Geräten ist zudem, dass eine Cannabis-Beeinträchtigung oft nicht angezeigt wird. Laut Polizei stellt dies jedoch kein rechtliches Problem dar, weil beim Verdacht einer Beeinträchtigung ohnedies eine klinische Untersuchung durch den Arzt erfolgen muss.

"THC ist schwierig zu detektieren, weil es nur bedingt speichelgängig ist", sagte auch Christoph Pölzl, Sprecher des Innenministeriums. Die neun Vortestgeräte seien aber "nach wie vor in Verwendung". Von März 2017 bis Ende Mai 2018 wurden österreichweit insgesamt 186 Speichelvortests von besonders geschulten Beamten durchgeführt. Die darauffolgende klinische Untersuchung verlief in 62 Fällen positiv. Im Schnitt wurden mit jedem Drogen-Vortestgerät damit knapp 1,5 Speichelproben pro Monat untersucht. Die Polizei setzt nun "verstärkt auf die Ausbildung der Polizisten", um beeinträchtigte Lenker zu erkennen, sagte Pölzl. Die Anschaffung neuer Drogen-Vortestgeräte sei "im Moment nicht vorgesehen".

Ein Drittel der beeinträchtigten Fahrer

In Wien machen Drogenlenker schon fast ein Drittel aller durch Suchtmittel beeinträchtigten Fahrer aus. So wurden heuer bis Ende Mai in 632 Lenker nach Drogenkonsum angezeigt. Im gleichen Zeitraum gab es 1.736 Anzeigen wegen Alkohol am Steuer, insgesamt 170.000 Alkovor- und Akomattests wurden durchgeführt. Der Anteil der Drogenlenker unter allen unter verbotenen Substanzen stehenden Fahrer macht somit bereits 27 Prozent aus. Die Wiener Polizei wies aber darauf hin, dass es sich bei derartigen Anzeigen um ein Kontrolldelikt handelt. "Je mehr Kontrolle, desto mehr Anzeigen fallen an", betonte Eidenberger.

Aufgrund der Erfahrungswerte und der statistischen Auswertung wurde der Kontrolldruck auf Drogenlenker in der Bundeshauptstadt sukzessive erhöht. Bei den Alkohollenkern sind die Zahlen seit Jahren rückläufig. Zum Vergleich: Im ersten Quartal 2018 gab es hier um 8,4 Prozent weniger Anzeigen als 2017. Bei den Drogenlenkern sind die Zahlen gänzlich anders. Hier gab es von 1. Jänner bis 31. März 2017 insgesamt 212 Anzeigen - im gleichen Zeitraum 2018 waren es 376, was eine Steigerung die 77 Prozent bedeutet. Insgesamt 716 Alkohol- und Drogenlenkern wurde heuer im ersten Quartal der Führerschein (inklusive Moped) abgenommen.

"Ihnen fehlt die Einsicht"

Der Polizeisprecher erläuterte, dass Drogenlenkern keinesfalls das Unrechtsbewusstsein fehlt und selten ein Verbotsirrtum vorliegt, sprich, Lenker angeben, nicht gewusst zu haben, dass Suchtgiftkonsum verboten ist. "Ihnen fehlt schlichtweg die Einsicht bezüglich der Gefährlichkeit der Beeinträchtigung", sagte Eidenberger.

Hat ein Polizist den Verdacht, dass ein Lenker unter Drogeneinfluss steht, muss immer eine klinische Untersuchung durchgeführt werden. In Wien erfolgt diese durch den Amtsarzt, der bei Schwerpunktaktionen der Exekutive auch immer dabei ist. Menschenkenntnis und das geschulte Auge der Beamten sind das wichtigste Asset im Kampf gegen den Suchtgiftmissbrauch am Steuer. Prinzipiell sind alle heimischen Polizisten ausgebildet, die wichtigsten klinischen Merkmale einer Beeinträchtigung - also vor allem Pupillenreaktionen - zu erkennen. Erhärtet sich bei der ärztlichen Untersuchung der Verdacht, muss der Arzt eine Blutabnahme durchführen. Zwangsweise ist das nicht möglich, bei einer Verweigerung droht jedoch eine Strafe - analog zur Verweigerung des Alkomattests oder eines Promillewerts von mehr als 1,6.

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