Die Geschworenen plädierten nur auf absichtliche schwere Körperverletzung.
Eine 33-jährige Frau, die am 7. Februar 2015 ihren um 23 Jahre älteren Ehemann auf offener Straße in Wien-Ottakring niedergestochen hatte, ist am Donnerstagabend im Straflandesgericht zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Die Geschworenen verwarfen die auf versuchten Mord lautende Anklage und erkannten auf absichtliche schwere Körperverletzung.
Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren und der erheblichen Milderungsgründe - die Angeklagte war bisher unbescholten, hatte sich selbst gestellt und vom Gerichtspsychiater eine von schwierigsten Lebensumständen geprägte Persönlichkeitsstruktur bescheinigt bekommen - mutete das vom Schwurgerichtshof verhängte Strafausmaß eher streng an. Die vorsitzende Richterin Sonja Weis begründete das mit der Schwere der Verletzung, die der 56-Jährige fast nicht überlebt hätte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Philipp Winkler erbat Bedenkzeit, Staatsanwalt Stefan Berger gab keine Erklärung ab.