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Getötete 13-Jährige

Fall Leonie: Jetzt sind die Urteile rechtskräftig

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Es bleibt bei lebenslang und 19 Jahren  

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Mittwoch die Rechtsmittel zweier Männer zurückgewiesen, die im Fall einer im Juni 2021 in Wien getöteten 13-Jährigen lebenslang bzw. 19 Jahre Haft ausgefasst hatten. Die Nichtigkeitsbeschwerde des 24-Jährigen wurde verworfen, beide Strafberufungen ebenso. Damit sind sämtliche Urteile in den Fall, über den medial ausführlich berichtet worden war, rechtskräftig.

"Mädchen wurde zu einer Sache degradiert" 

Der Vorsitzende des Fünfer-Senats, Rudolf Lässig, begründete die Entscheidung, den Rechtsmitteln keine Folge zu leisten, mit an Deutlichkeit nicht zu überbietenden Worten. "Das Opfer, ein 13-jähriges Mädchen, wurde geradezu zu einer Sache degradiert", hielt Lässig fest. Man habe dem Kind in einem so hohen Maße Suchtgift verabreicht, "dass es de facto wehrlos war". In diesem Zustand hätten die Täter, "erwachsene Männer, das Opfer, ein 13-jähriges Mädchen, aufs Übelste sexuell missbraucht."

"Als den Tätern klar war, dass das Opfer mit dem Tod ringt, haben sie nicht Hilfe geholt oder Hilfsmaßnahmen gesetzt. Wieder wurde das Mädchen wie eine Sache behandelt. Es wurde genommen und wie eine Sache auf der Straße abgelegt", stellte der Senatsvorsitzende fest. Dem Senat - allesamt Richterinnen und Richter, die schon viele Jahre in der Strafjustiz tätig sind - "ist ein so hoher Grad an Schuld noch kaum untergekommen", meinte Lässig. Da gebe es "keine Veranlassung", die vom Erstgericht verhängten Strafen zu reduzieren."

Die Leiche des Mädchens aus Niederösterreich war am 26. Juni 2021 auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt von Passanten leblos aufgefunden worden. Den Feststellungen des Landesgerichts Wien zufolge starb die 13-Jährige infolge einer Suchtmittelvergiftung - ihr waren sieben MDMA-haltige Ecstasy-Tabletten verabreicht worden. Der 24-Jährige wurde erstinstanzlich als unmittelbarer Täter wegen Mordes und Vergewaltigung zur Höchststrafe, der 20-Jährige wegen Mordes durch Unterlassung schuldig erkannt.

Generalanwalt Josef Holzleithner hatte zu Beginn des Gerichtstags an den Fünfer-Senat des OGH (Vorsitz: Rudolf Lässig) appelliert, beiden Rechtsmitteln den Erfolg zu versagen. Gerade der Hauptangeklagte habe eine "massive Gleichgültigkeit gegen die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Integrität und das Leben anderer an sich" an den Tag gelegt, sagte Holzleithner. Er verwies auch auf drei Vorstrafen des 24-Jährigen. Die Verteidiger der beiden gebürtigen Afghanen, Wolfgang Haas und Sebastian Lesigang, hatten den OGH um mildere Sanktionen ersucht.
 

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