Wien

Freisprüche im Wiener AKH-Korruptionsprozess

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Gericht: "Wissentlicher Befugnismissbrauch hat nicht stattgefunden" .

Im Prozess um einen angeblich millionenschweren Vergabeskandal am Wiener Allgemeinen Krankenhaus (AKH) sind am Donnerstag nach einmonatiger Verhandlungsdauer die drei angeklagten Beamten von sämtlichen wider sie erhobenen Vorwürfen freigesprochen worden. "Ein wissentlicher Befugnismissbrauch hat nicht stattgefunden", stellte der Vorsitzende des Schöffensenats, Georg Olschak, fest.

Das Gericht konnte im Zusammenhang mit der Vergabe von zwei Großaufträgen in den Jahren 2004 und 2009 kein den Angeklagten zurechenbares strafrechtliches Fehlverhalten erkennen. Weder Untreue noch schwerer Betrug liege vor, "eine Täuschungshandlung ist nicht erfolgt", konstatierte Olschak. Staatsanwalt Roman Raich meldete gegen die Entscheidung umgehend Nichtigkeitsbeschwerde an, die Freisprüche sind daher nicht rechtskräftig.
 

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