Angeblich Sex mit 15-jähriger Kickerin

Fußballerinnen betatscht und belästigt: Prozess gegen Wiener Trainer

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Der Prozess gegen einen bis zum Vorjahr bei einem Wiener Fußballverein tätigen Trainer wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses ist am Donnerstag fortgesetzt worden.  

Zu einem Urteil kam es nicht, da sich Zeuginnen entschuldigt hatten. Der Mann soll seine Funktion als Verantwortlicher für die Mädchen-Mannschaften regelmäßig missbraucht haben, indem er ab 2017 über Jahre hinweg ein übergriffiges Verhalten an den Tag legte.

Der mittlerweile entlassene Ex-Trainer war am ersten Verhandlungstag im Mai zum Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses insoweit geständig, als er zugab, dass es zu Berührungen gekommen sei: "Ein paar Sachen stimmen, ein paar nicht." Dabei blieb er auch am zweiten Verhandlungstag. Mit einer minderjährigen Spielerin soll es sogar zu Küssen und einvernehmlichem Sex gekommen sein, was der 41-Jährige beim Prozessauftakt in Abrede stellte: "Das ist frei erfunden. Sie war nie allein bei mir in der Wohnung." Das Mädchen sei "eine der talentiertesten Spielerinnen, die ich je hatte" gewesen, meinte der Mann, der seit 2014 bei dem Verein beschäftigt gewesen war.

Intime Massagen und Grapscher aufs Gesäß

Die Anklage bezieht sich auf einen Tatzeitraum von 2017 bis 2020 und umfasste insgesamt sieben minderjährige Mädchen. Laut Staatsanwältin habe der Angeklagte seine Stellung als Trainer der ambitionierten Nachwuchssportlerinnen in den Ü15- und Ü16-Teams "bewusst missbraucht" und diese regelmäßig beim Training unsittlich berührt. Beim Massieren habe er mitunter den Intimbereich berührt, einer Betroffenen habe er "bei jedem zweiten oder dritten Training gezielt aufs Gesäß gegriffen", sagte die Staatsanwältin. Er habe den Sportlerinnen "beim Einwechseln einen Klaps auf den Hintern gegeben", räumte er ein: "Ich hab' mir damals nichts gedacht, ich finde es jetzt nicht mehr in Ordnung." Es sei "als Motivation" gedacht und "eine Albernheit" gewesen.

Die vier Spielerinnen, die heute als Zeuginnen aussagten, berichteten allesamt, immer wieder mal von dem Beschuldigten - entweder zufällig oder beim Einwechseln - einen Klaps auf den Po bekommen zu haben. Der Trainer habe das als "Motivationsklopfer" tituliert. "Für mich war das unangemessen", sagte die mittlerweile 20-Jährige. "Er hat den Körperkontakt gesucht, der meiner Meinung nach nicht nötig war", berichtete auch eine 19-Jährige. Er habe die Mädchen etwa beim Krafttraining bei der Korrektur der Körperhaltung oft ungefragt an die Hüfte oder bei auflockernden Massagen am Oberschenkel auch nah dem Intimbereich gegriffen. Der Trainer meinte, da hätte es keine "sexuelle Motivation" gegeben. Wenn sich die Spielerinnen umziehen und duschen wollten, hielt sich der 41-Jährige auch in der Kabine auf, machte bei zwei Jugendlichen Bemerkungen über ihren Körperbau, wie sie im Zeugenstand aussagten. "Es war unangenehm", meinte eine weitere 20-Jährige.

Trainer hielt privat Kontakt zu Schützlingen 

Dass der Trainer auch privat mit seinen Schützlingen Kontakt hielt, zeigte sich, da er vielen Mädchen über Instagram und Snapchat folgte. "Nachdem ich ein Bikinifoto gepostet habe, hat er das mit einem Herzerlaugen-Emoji kommentiert", sagte die 20-Jährige. Einige Spielerinnen hatten den Trainer bereits in den sozialen Medien blockiert, weil es ihnen unangenehm war. Auf die Frage des Richters Stefan Apostol, ob das Grapschen des 41-Jährigen unter den Mädchen Thema war, bejahte eine junge Zeugin sofort. "Es hat sich keiner getraut, etwas zu sagen", meinte sie, da der Mann als Autoritätsperson angesehen wurde. "Wir haben das zunächst als normal angesehen und wir waren eingeschüchtert, sonst hätten wir schon früher was gesagt."

Die Verhandlung wurde kurz nach Mittag auf den 17. August vertagt. Da sollen noch zwei Zeuginnen aussagen, danach wird vermutlich ein Urteil gesprochen.

Im Fall einer Verurteilung drohen dem 41-Jährigen bis zu drei Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft hat ausschließlich das Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zur Anklage gebracht, weil sämtliche Betroffene über 14 und keine Gewalt oder sonstige Tatbestandsmerkmale im Spiel waren, die Grundlage für ein weiteres Missbrauchsdelikt geboten hätten.
 

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