Urteil nicht rechtskräftig

Gasleitung manipuliert - Zwölf Jahre Haft für 13-fachen Mordversuch

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Mieter soll vor Delogierung in Explosionsabsicht Gas in Wohnung in Wien-Ottakring ausströmen haben lassen - Schuldspruch im Sinn der Anklage - Nicht rechtskräftig.

Wien. Weil er am Abend vor seiner Delogierung die Gastherme in seiner Wohnung in Wien-Ottakring manipuliert hatte und in Explosionsabsicht stundenlang Gas ausströmen ließ, ist ein 62 Jahre alter Mann am Montag am Landesgericht zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte wurde wegen versuchter Brandstiftung und - bezogen auf die im Tatzeitpunkt im Gebäude befindlichen Menschen - 13-fachen Mordversuchs schuldig erkannt.

Bei der Strafbemessung wurde die bisherige Unbescholtenheit des gebürtigen Polen mildernd berücksichtigt. Erschwerend war die Bereitschaft, "andere mit in den Tod zu nehmen", wie der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung darlegte. Der 62-Jährige nahm nach Rücksprache mit Verteidiger Andreas Reichenbach die Strafe an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Der Mann, der mit Kredit- und Mietrückständen in Höhe von 45.000 Euro in der Kreide stand, sollte am 13. Juli 2020 aus seiner 30 Quadratmeter-Wohnung in der Degengasse delogiert werden. Am Vorabend entfernte er zunächst die Abdeckung seiner Gastherme und demontierte dann mit einer Rohrzange bei geöffneter Zuleitung die Überwurfmutter der Therme. "15 bis 20 Mal hat er gedreht, bis er ein lautes Zischen gehört hat. Das Gas ist von 21.30 Uhr bis 8.15 ausgeströmt", berichtete der Staatsanwalt eingangs des Verfahrens.

Betätigen eines Lichtschalters hätte genügt

Wie der Ankläger betonte, hätte bereits das Betätigen eines Lichtschalters oder das Läuten an der Tür genügt, um das Gas-Luft-Gemisch zu entzünden und die Wohnung in die Luft zu jagen, die der 62-Jährige nach dem Öffnen der Gasleitung verlassen hatte. Am nächsten Morgen erschienen kurz vor 8.00 Uhr eine Vertreterin der Hausverwaltung, ein Gerichtsvollzieher und Handwerker, um die Wohnung zu räumen. Sie sowie die anwesenden Mieter des dreistöckigen Wohngebäudes entgingen nur knapp einer Katastrophe. Der Schlosser, der die Tür öffnete, verzichtete dabei nämlich auf elektrische Hilfsmittel auf. Ansonsten wäre es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Explosion gekommen.

Beim Betreten der Wohnung nahmen der Schlosser und der Gerichtsvollzieher dann Gasgeruch wahr. Mit den Worten "Gas! Lauft's!" rannten sie ins Freie, verständigten die Feuerwehr und leiteten die Evakuierung des Gebäudes in die Wege. Der 62-Jährige wurde am 17. Juli festgenommen.

Vor einem Schwurgericht (Vorsitz: Andreas Böhm) gab der Angeklagte die inkriminieren Manipulationen zu, bestritt aber eine gegen andere gerichtete Tötungsabsicht. Er habe sich das Leben nehmen und mit Gas vergiften wollen. "Es war mir nicht bewusst, dass ich wen anderen verletzen könnte. Das Einzige, was ich tun wollte, war Suizid begehen", behauptete er.

Arbeit als Mechaniker verloren

Der Mann hatte 2016 seine Arbeit als Mechaniker verloren und sich in weiterer Folge dem Alkohol ergeben: "Ich bin Alkoholiker geworden. Ich habe sehr viel getrunken. Das hat mir Ruhe gegeben." Seit Mai 2019 bezahlte er keine Miete mehr. Das Geld habe dafür nicht gereicht: "Ich habe alles weggetrunken." Er sei aufgrund seiner Situation derart depressiv geworden, dass er keine Kraft mehr gehabt hätte, Notstandshilfe zu beantragen. Schließlich habe er "die Entscheidung getroffen, das Gas aufzudrehen".

Ihm sei es nicht um eine Explosion gegangen, bekräftigte der Angeklagte: "Ich wusste nicht, dass in Österreich Gas nicht giftig ist." Diese Erklärung missfiel dem Vorsitzenden: "Jeder Mensch weiß, dass Gas gefährlich ist und explodieren kann." "Ich war sehr depressiv. Ich habe nicht logisch gedacht. Mein Hirn hat sich blockiert", erwiderte der 62-Jährige.

Nachdem er die Gasleitung aufgedreht hatte, sei er schlafen gegangen und habe "auf den Tod gewartet", gab der Mann zu Protokoll. "Ich habe gewartet, gewartet und gewartet. Und der Tod ist nicht gekommen." Aus "Verzweiflung, dass ich noch am Leben bin" habe er schließlich die Wohnung verlassen und sei spazieren gegangen: "Ich hab' mich auf die Suche nach Alkohol begeben."

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