Der 15-Jährigen wurden von einem Sachverständigen schwere Dauerfolgen bescheinigt.
Wien. Der Fall hatte im Juni für Schlagzeilen gesorgt. Das Oberlandesgericht (OLG) hatte einen Inder (25) aus der U-Haft entlassen, der dringend tatverdächtig ist, im Dezember des Vorjahres ein 15-jähriges Mädchen in Wien vergewaltigt zu haben.
Der Grund: Das Gericht hatte weder Wiederholungs- noch Fluchtgefahr gesehen.
Wie berichtet, soll das Opfer, das bei seiner Befragung als Zeugin zusammengebrochen war, vom Zeitungszusteller in dessen Lieferwagen gelockt und vergewaltigt worden sein. Nun liegt ein psychiatrisches Gutachten vor, das dem Mädchen schwere Dauerfolgen bescheinigt. Falls sich der Inder, der seinen Pass behielt und bis zum Prozess am 23. Juli auf freiem Fuß bleibt, nicht absetzt, drohen ihm 15 Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.