Verurteilt, enthaftet, jetzt die Straffortsetzung: Eine 23-jährige Wienerin bekommt die volle Härte des Gesetzes zu spüren.
Heute bekommt die Justizanstalt Schwarzau einen Neuzugang: Mit Schleier und Gepäck wird sich die 23-jährige Mona S. bei der Direktion des Frauengefängnisses melden. Die Wienerin muss noch neun Monate ihrer Haftstrafe absitzen. Weil sie, so ein Schwurgericht, die Al-Kaida unterstützt habe.
Nicht nur das harte Urteil (22 Monate Haft) sorgte für Verwunderung: Die junge Frau hatte bloß Propaganda-Texte für ihren Ehemann Mohamed M. (vier Jahre Haft) übersetzt – war überdies vom „Terror-Prozess“ ausgeschlossen worden, weil sie ihren Schleier nicht ablegte. Vor allem aber die Konsequenz der Justiz sorgte für Kopfschütteln: Obwohl Mona S. „ein Paradefall für die bedingte Entlassung wäre“, so ihr Anwalt Lennart Binder, beharren die Richter darauf, dass sie die volle Strafe absitzt.
Keine „Bedingte“
Üblicherweise können Ersttäter so
gut wie fix damit rechnen, vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden.
Jurist Binder: „Zum Zeitpunkt des Verfahrens war sie noch eine junge
Erwachsene und hatte keine Vorstrafe. Jeder Räuber würde bei solchen
Voraussetzungen die bedingte Entlassung bekommen.“
Exempel statuieren
Nicht jedoch Mona S.: Sie wurde zwar nach 13
Monaten U-Haft im Oktober 2008 enthaftet. Ihr Antrag auf bedingte Entlassung
wurde jedoch abgeschmettert: „Aus generalpräventiven Gründen“, urteilte das
Oberlandesgericht. Im Klartext: An der 23-Jährigen soll ein Exempel
statuiert werden. Wegen der „besonderen Schwere der Tat“.
„Absurd“
Für die Betroffene ein Schlag ins Gesicht:
„Extrem ungerecht und absurd“, sagt sie gegenüber ÖSTERREICH. Mona S.
weiter: „Üblicherweise steht ja Resozialisierung im Vordergrund. Nicht bei
mir, ich musste wegen dieser langwierigen Entscheidung Arbeit und Studium
abbrechen.“