Verfassungsgerichtshof will von Minister Mückstein Auskunft zu Covid-Regeln.
Wien. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) muss bis zum 18. Februar genaue Fragen des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) beantworten.
Fragen zu Zählweise. Im Zuge der Prüfung der Coronamaßnahmen wollen die Höchstrichter wissen, wie gerechtfertigt die Verordnungen waren, die etwa Lockdown und 2G-Regel umfassten.
Ebenfalls werden genaue Daten zu Verstorbenen – ob „an“ oder „mit“ Covid – sowie zu Hospitalisierungen und zum Alter der Betroffenen eingefordert.
Drohte Überlastung des Gesundheitssystems?
Belastung. Das Interesse gilt auch der Belastung des Gesundheitssystems, an die die Maßnahmen ja gekoppelt waren. Tatsachen fordert der Verfassungsgerichtshof auch zu den verordneten Schutzmaßnahmen ein.
Eine Frage lautet: „Um welchen Faktor reduziert das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen bzw. im Freien das Ansteckungs- bzw. Übertragungsrisiko?“
Und: „Um welchen Faktor verringert die Covid-Schutzimpfung das Risiko schwerer Verläufe?“
Mündliche Verhandlung. Es ist üblich, dass der VfGH in Prüfverfahren Fragen an den Gesetzgeber stellt, so auch in diesem „zur Vorbereitung einer allfälligen mündlichen Verhandlung“.
Zehn Fragekomplexe. Bis zum 18. Februar erbittet Höchstrichter Andreas Hauer von Mückstein Auskünfte auf die insgesamt zehn Fragenkomplexe, die ihm mit dem Schreiben am 26. Jänner zugestellt wurden. Die letzten Fragen beziehen sich auf den „Lockdown für Ungeimpfte“ – der ist ab heute aufgehoben.