Maßnahmen gelten ab 1. Oktober

Neue Wiener Corona-Verordnung liegt vor

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Sieht in gewissen Bereichen 2G- bzw. 2,5G-Regel vor.

Wien. Die neue Wiener Verordnung zu den künftigen Covid-Maßnahmen ab 1. Oktober liegt vor. Sie ist bis Anfang November befristet und unterscheidet sich einmal mehr vom Regelwerk des Bundes. So sind Tests an manchen Orten als Nachweis nicht mehr gültig, Zutritt haben dann nur mehr Geimpfte oder Genesene ("2G-Regel"). Auch die 2,5G-Regel tritt mit der neuen Verordnung in Erscheinung.

Die 2G-Regel gilt in der Nachgastronomie und bei Veranstaltungen über 500 Personen, wobei es hier egal ist, ob das Event indoor oder im Freien stattfindet. Ausgenommen davon sind Kinder unter zwölf Jahren. Für sie ist der Eintritt auch weiterhin mit einem Antigen-Schnelltest, der in Wien ansonsten als Nachweis nicht mehr akzeptiert wird, oder einem PCR-Test möglich. Für Kinder unter sechs Jahren ist kein Nachweis erforderlich.

Angekündigte 2,5G-Regel

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Großevents sowie in der Nachtgastronomie brauchen entweder einen PCR-Test bzw. müssen geimpft oder genesen sein. Dies ist die von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) angekündigte 2,5G-Regel - also die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen sowie auf einen PCR-Testnachweis. Antigentests gelten nicht mehr. Haben Beschäftigte keinen Nachweis, muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Bei Zusammenkünften mit mehr als 25 Personen und weniger als 500 Leuten gilt 2,5G auch bei den Besuchern. In Kinos, Theatern und Kabaretts mit nicht mehr als 500 Plätzen bleibt übrigens die schon bekannte Maskenpflicht bestehen, wobei ein Mund-Nasen-Schutz ausreicht. Für Veranstaltungen über 500 Personen entfällt die Maskentragepflicht aufgrund der 2G-Regel gänzlich.

2,5G-Regelung gilt für Personen ab zwölf Jahren

Die 2,5G-Regelung gilt für Personen ab zwölf Jahren auch in der Gastronomie und Hotellerie, bei körpernahen Dienstleistungen sowie für den Besuch von Spitälern und Pflegeeinrichtungen. In Ausnahmefällen darf ein Antigen-Test von Hotelgästen verwendet werden, wenn eine rechtzeitige Vorlage eines PCR-Ergebnisses nicht möglich ist - und die Betroffenen dadurch auf der Straße stünden.

Im Einzelhandel setzt Wien nun voll und ganz auf FFP2-Masken. Diese Regelung, so hieß es in eine Aussendung, befreie das Handelspersonal von Kontrollmaßnahmen und ermögliche eine effiziente Überprüfung durch behördliche Organe.

Auch für den Bereich von Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen werden einheitliche Regelungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erlassen. Sie müssen ebenfalls ein gültiges PCR-Testergebnis vorlegen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind - es gilt also auch hier 2,5G. Jedoch gibt es eine Besonderheit: Unabhängig von ihrem Impfstatus haben alle Beschäftigten einmal pro Woche einen gültigen PCR-Test vorzulegen und eine FFP2-Maske zu tragen.

3G-Nachweis für körpernahe Dienstleister

Bereits jetzt dürfen in Wien körpernahe Dienstleister, Beschäftigte in der Erwachsenenbildung oder auch das Personal in der Gastronomie ihren Arbeitsort nur betreten, wenn sie einen 3G-Nachweis haben. Auch hier entfällt nun der Antigen-Test als Nachweis. Ist kein Nachweis vorhanden, müssen sie eine FFP2-Maske tragen.

Man schaffe einheitliche und klare Regeln, damit bestimmte Bereiche auch bei steigenden Infektionszahlen, die vor allem Ungeimpfte betreffen, offen bleiben könnten, betonte ein Sprecher von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) gegenüber der APA. Im Rathaus ist man überzeugt, das die Regeln "lesbarer" sind als jene des Bundes.

Als problematisch wird etwa erachtet, dass beim Stufenplan des Bundes 2G nur für Veranstaltungen ohne zugewiesenen Sitzplätzen vorgeschrieben ist. Es gebe jedoch Mischformen mit Stehbereichen und Sitzen, gibt man zu bedenken. Eine Kontrolle zum Beispiel im Stadion oder bei Konzerten könnte schwierig werden, wird vermutet.

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