Nichtigkeisbeschwerde wurde eingebracht - kommt damit ein zweiter Mord-Prozess.
Aufregung im Prozess um den mutmaßlichen Mädchen-Mörder Robert K. (16). Weil sich die Gutachter nicht über die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeitpunkt einig waren, beantragte Verteidigerin Liane Hirschbrich die Ablehnung des Gutachtens von Peter Hofmann. Es soll für die weitere Verhandlung nicht mehr herangezogen werden, weil Hofmann "kein zertifizierter Kinder- und Jugendpsychiater" ist, sein Gutachten daher "ungeeignet" ist.
Der Antrag wurde abgelehnt und eine Nichtigkeitsbeschwerde angekündigt. Das könnte einen zweiten Prozess bedeuten.