Keine Kracher & Raketen im Ortsgebiet

Raketen-Verbot: 3.600 Euro Strafe drohen

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Gefährlich und verboten: Wer Böller zündet, riskiert hohe Strafen.

Man hört sie schon jetzt überall im Land: Böller und Raketen. Sie sollen eigentlich zum Jahreswechsel die bösen Geister verscheuchen, doch sehr häufig verursachen sie stattdessen schwere Verletzungen. 200 Menschen landen nach Böller-Unfällen jährlich im Krankenhaus.

Abgetrennte Finger, offene Wunden und Hörschäden

Das typische Opfer ist männlich, 15 bis 24 Jahre alt. Häufigste Unfall-Ursache: das vorzeitige oder verzögerte „Detonieren“. Meist betroffen von offenen Wunden und Verbrennungen sind die Hände. Abgetrennte Finger gehören in diesen Tagen für die Notärzte auch schon zum Standard-Programm (siehe Seite 8). Auch Augenverletzungen sind häufig, 1.000 Menschen erleiden Hörschäden.
Nicht im Ort. Was viele nicht wissen: Die meisten Böller dürfen gar nicht in bebauten Gebieten gezündet werden. Die gesetzliche Regelung: Ohne fachliche  Ausbildung darf man nur Produkte der Kategorie „F1“ und „F2“ zünden.

  • Zur ersten Gruppe gehören etwa „Knallerbsen“ oder „Tortensprüher“.
  • „F2“ sind Batterie-Feuerwerke, Feuerwerksraketen oder Piraten. Diese sind erst ab 16 Jahren und außerhalb des Ortsgebiets zu verwenden. Außerdem gilt das Verbot in der Nähe von Tankstellen, Kirchen und Spitälern.

Auch das Mitführen von Böllern ist ein Verstoß

Die Polizei wird angeblich streng gegen Verstöße vorgehen. Es drohen empfindliche Strafen von bis zu 3.600 Euro (bzw. drei Wochen Haft) für Endverbraucher oder bis zu 10.000 Euro für Erzeuger oder Händler (sechs Wochen Haft). Sogar das Mitführen von verbotenen Böllern gilt als „versuchte Verwaltungsübertretung“

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