Lebenslange Haft – Urteil noch nicht rechtskräftig

See-Kannibale wollte Opfer als Faschiertes essen

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Teile des Opfers fror ein Angeklagter ein, den Rest versenkte er im Neusiedler See – Lebenslang.

Wien. Das Urteil kam schnell und fiel erwartungsgemäß aus: Am Mittwoch um 14.32 Uhr schickten die Geschworenen im Straflandesgericht Alfred U. lebenslang hinter Gitter. Zusätzlich wird der 64-jährige „See-Killer“, der Ende März vergangenen Jahres eine Gelegenheitsprostituierte erwürgte, zerstückelte, Teile von ihr einkochte und den Rest der Leiche im Neusiedler See versenkte, in eine Anstalt für geistig abnorme Straftäter eingewiesen.

Das Unfassbare: Da saß der Wiener, der 23 Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht hatte, bereits wegen Vergewaltigung ein. Er wurde wieder freigelassen, obwohl er seinem Opfer eine Brustwarze abgebissen und so seine sadistische Ader unter Beweis gestellt hatte.

Diese wurde ihm auch im aktuellen Verfahren wieder vom Gutachter bescheinigt. Gepaart mit einem Hang zum Kannibalismus, weil er die eingefrorenen Teile von Opfer Zuzsanna S. später als Faschiertes essen wollte.

Opfer im Prozess auch noch verhöhnt

Der angeklagte gelernte Schriftsetzer erschien im dunklen Designeranzug vor Gericht. Flankiert von seiner Anwältin Astrid Wagner stilisierte er sich selbst zum Opfer. „Er hatte eine lieblose Kindheit und saß Jahrzehnte hinter Gittern. Im Gefängnis verlernt man das Leben und die Liebe“, sagte Wagner.

Nicht nur der Staatsanwältin bereitete das Selbstmitleid Unbehagen. „Ich habe viel gehört, was bei ihm schiefgelaufen ist, aber ich habe nicht gehört, es tut ihm leid. Kein einziges Wort des Bedauerns und der Reue“, sagte die Anklägerin.

„Sie hat mich angesprochen, nicht ich sie. Hätte sie sich an das gehalten, was ausgemacht war, wäre gar nichts passiert“, sagte Alfred U. Mehr Verhöhnung eines Mordopfers geht kaum.

Der Schuldspruch fiel einstimmig aus. Nicht rechtskräftig, wegen der Strafhöhe kündigte die Verteidigung Berufung an. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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