Polizei-Einsatz in Wien

Selbsternannte Sittenwächter schlagen Frauen nieder

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Der 23-Jährige, der 28-Jährige und der 52-Jährige hätten auf sie eingeschlagen, weil sie den Männern zufolge ohne Erlaubnis ''gegen ihre religiösen Gesetze verstoßen'' habe.

Wien. Ein Streit innerhalb einer tschetschenischen Familie ist Dienstag früh in Wien-Hietzing eskaliert. Insgesamt elf Betretungs- und Annäherungsverbote sprach die Polizei aus, drei Männer wurden festgenommen, zwei weitere angezeigt. Die Männer hatten unter anderen auf eine 23-Jährige Frau eingeschlagen, weil sie mit deren Freund nicht einverstanden waren und sie - laut Polizei - "gegen ihre religiösen Gesetze verstoßen habe". Auch ein eineinhalb-jähriges Kind wurde verletzt.

Die 23-Jährige hatte die Polizei gerufen, weil ihr 18-jähriger Bruder in einem Telefonat angekündigt hatte, dass nun der 28-jährige Schwager kommen würde, um sie zu schlagen. Um in die Wohnung zu gelangen, wurde die Scheibe der Balkontür eingeschlagen. Als die Polizei dort eintraf, fand sie zahlreiche Personen vor - neben der 23-Jährigen und ihrem Freund auch die gesamte Familie samt zwei Kindern.

Fünf Männer schlugen 23-Jähirge

Von fünf männlichen Mitgliedern der Familie wurde die 23-Jährige teils beschimpft, teils geschlagen. Der Schwager ging nicht nur auf sie, sondern auch auf seine eigene Ehefrau los, weil er laut Polizei glaubte, sie hätte ein Verhältnis mit dem Freund der 23-Jährigen. Sie gab an, der Mann sei ihr gegenüber bereits mehrmals gewalttätig gewesen. Auch der eineinhalbjährige Sohn der beiden bekam einen Faustschlag auf den Kopf.

Die Polizei forderte ob der vielen Anwesenden Unterstützung an. Sie trennte die Personen räumlich und konnte die Frauen im Wohnzimmer befragen. Die beiden Schwestern, der kleine Bub und der 18-jährige Bruder wurden verletzt, von der Berufsrettung Wien versorgt und in ein Spital gebracht. Die zahlreichen Betretungs- und Annäherungsverbote sind Polizeisprecher Markus Dittrich zufolge dadurch begründet, dass sie für mehrere Personen in verschiedenen Wohnungen gelten.

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