Prozess

Taxler klauten betrunkenen Fahrgästen die Protz-Uhren: Opfer vor Gericht

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Am zweiten Prozesstag am Landesgericht kamen die Opfer zu Wort, die völlig betrunken von den drei Taxlern beklaut worden sein sollen.

Am zweiten Prozesstag am Wiener Landesgericht gegen drei mutmaßlich kriminelle Taxler, die über mehrere Jahre hinweg gezielt vor Discos auf betrunkene Opfer gewartet haben sollen, um sie zu beklauen, kamen am Donnerstag die Opfer zu Wort. 

Alle hatten eines gemeinsam: Sie waren betrunken in ein Taxi in der Innenstadt gestiegen und eingeschlafen. Ihre Alkoholisierung soll von leicht über "ganz ordentlich" bis hin zum völligen Erinnerungslücken gereicht haben. Erst später hatten sie bemerkt, dass ihre teuren Uhren am Handgelenk fehlten. Die meisten berichteten, geschlafen zu haben, als sie beklaut wurden. Ein Zeuge erzählte aber auch, dass ihm der Täter die Uhr von der Hand gerissen habe, als er Geld für die Fahrt von einem Bankomaten beheben wollte.  

Verdeckter Ermittler stellte sich schlafend

Die drei Angeklagten zwischen 34 und 57 Jahren sollen es auf betuchte Fahrgäste abgesehen haben. Diese hätten sie vor Discos aufgeklaubt und über Umwege nach Hause gebracht und gewartet, bis die Opfer im Rausch eingeschlafen waren. Diesen Moment sollen sie genutzt haben, um den betuchten Männern Wertgegenstände, am liebsten Luxus-Uhren wegzunehmen. Das Fehlen ihrer Uhren bemerkten die Opfer meistens viel später, nachdem sie aus dem Taxi gestiegen waren. 

Angeklagt wurden in dem Schöffenprozess unter dem Vorsitz der Richterin Magdalena Klestil-Krausam fast 20 Diebstähle. In zwei weiteren Fällen, in denen den Betroffenen die Uhr gewaltsam vom Handgelenk gerissen bzw. dies versucht wurde, wurde dem Hauptangeklagten Raub angelastet. Insgesamt handelt es sich um einen Schaden von 350.000 Euro.

Der Hauptangeklagte bekannte sich auch am zweiten Verhandlungstag zu einigen Vorwürfen schuldig - darunter etwa zu dem Versuch, einem verdeckten Ermittler, der sich in dem Taxi schlafend gestellt hatte, die Uhr zu stehlen. Ansonsten verweigerte der Beschuldigte aber die Aussage. Die beiden Mitangeklagten sahen sich hingegen vollkommen "nicht schuldig". Der Prozess wird am 18. April fortgesetzt.

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