Nach Tod von Studentin bei Anschlag

Terror in Wien: Opfer-Mutter klagt die Republik

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Bei der Verhandlung wird geklärt, ob der Anschlag hätte verhindert werden können. 

Der islamistische Terroranschlag vom 2. November 2020 in der Wiener Innenstadt hätte verhindert werden können, ist sich die Mutter eines der vier Todesopfer sicher. Es geht um behördliche Versäumnisse, die nach dem Anschlag bekannt geworden waren und daraus abgeleiteten Schadensersatzansprüchen.
Beileidsbekundung. Zu Beginn der Verhandlung drückte Richterin Marianne Kodek der Hinterbliebenen ihr „tief empfundenes Mitleid“ aus. Sie kündigte an, auf Basis „der Fakten- und Aktenlage“ allfällige Handlungen und Unterlassungen aufseiten der Behörden prüfen zu wollen, „die eine Haftung der Republik Österreich begründen können“. Die Mutter der gebürtigen Deutschen, die in Wien Kunst studierte und nebenbei als Kellnerin arbeitete, blieb der Verhandlung fern, da sie gesundheitlich nicht in der Lage sei. Ihr Anwalt Norbert Wess forderte knapp 125.000 Euro im Zuge der Amtshaftung.

Anwalt Norbert Wess fordert 125.000 Euro

Zur Verhandlung erschien die Tochter eines der Todesopfer als Nebenintervenientin. „Ich erwarte mir, dass sie (die Vertreter der Republik, Anm.) Verantwortung übernehmen und aussprechen, dass Fehler passiert sind.“ Bisher haben die Betroffenen des Anschlags 2.000 Euro aus dem Verbrechensopfergesetz erhalten. Die Fortführung des Prozesses ist auf unbestimmte Zeit vertagt worden.
Rückblick: Der Attentäter (20), IS-Fanatiker, war nach einer Verurteilung wegen terroristischer Vereinigung vorzeitig entlassen worden und aus dem Fokus der Verfassungsschützer geraten, obwohl der 20-Jährige drei Monate vor dem Attentat an einem Treffen radikaler Islamisten in Wien teilnahm und in der Slowakei Munition für ein Sturmgewehr zu kaufen versuchte. Eine eingesetzte Kommission hatte Mängel beim Risikobewertungsprogramm für Gefährder, bei der Datenverarbeitung sowie dem Informationsfluss aufgezeigt. 

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