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Riesiges Tamtam der Justiz um mutmaßlich kleine Verfehlungen im BVT. 

Wien. Auch wenn es sich nur um einen Nebenkriegsschauplatz im Dauergefecht um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) handelte – am Donnerstag wurde vor dem Straflandesgericht viel Theater um wenig gegen den angeklagten Ex-Chef der Spionageabwehr und einen BVT-Gruppenleiter aufgeführt. Aus Sicherheitsgründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit, musste geklärt werden, ob die Observation einer Delegation aus Nordkorea illegal war, weil das BVT zuvor nicht den Rechtschutzbeauftragten informiert hatte.

Geheimniskrämerei auch vor Landesgericht

Strafe. Außerdem soll der Hauptangeklagte zu Unrecht Spesen verrechnet haben. Private Rechnungen aus Lokalen soll er dienstlich eingereicht haben. Schaden: 700 Euro. Die Strafandrohung für Amtsmissbrauch liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Gefängnis. Neben dem Ex-Spionagechef saß auch dessen Schwiegersohn auf der Anklagebank. Der frühere Obmann einer Kleinstpartei bat um die Überprüfung eines Mieters, der aus Libyen nach Wien zurückgekehrt war. Mutmaßlich eine Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Der Ex-Spionagechef ist inzwischen wegen anderer Verfehlungen beim BVT gefeuert worden und lebt vom AMS.

Gefahr. Dem Antrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die Öffentlichkeit für den gesamten Prozess auszuschließen, war nicht stattgegeben worden. Die Ankläger hatten befürchtet, dass die nationale Sicherheit gefährdet werden könnte. Allerdings wurde die Öffentlichkeit zum Teil ausgeschlossen.

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