Im Zentrum steht die Frage, ob ein „spontanes Hatzerl“ von der Kreuzung weg ein illegales Straßenrennen ist.
Wien. Wie mittlerweile bekannt ist, zeichnete eine Tesla-Dashcam die Geschehnisse vergangenen Sonntagabend am Schottenring auf – und der Fahrer speicherte per Knopfdruck aufs Display rückwirkend (!), was vor seinen Augen passiert ist: Mit deutlich höherer Geschwindigkeit als alle anderen waren ein Mercedes Coupé und ein BMW von der Kreuzung weg in Richtung Börse gestartet – das Unglück passierte, als der schnellere der beiden, nämlich der Benz, bei Rot über die nächste Kreuzung mit der Wipplingerstraße donnerte – und in die Seitentür einer Autofahrerin (die Grün hatte) krachte: Die 48-Jährige Mutter eines Teenager-Sohnes erlag im Spital ihren Verletzungen.
In diesem Kombi starb die Mutter (48) eines jugendlichen Buben.
Richter sah keinen Fall von »Wettraserei«
Nach dem vermeintlichen Raser-Crash entflammte eine Diskussion, wie mit solchen Roadrunnern, die Unschuldige aus dem Leben reißen, zu verfahren sei: In Deutschland werden Extremfälle als Mord angeklagt, bei uns wäre es immerhin möglich, sie wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung mit bis zu 10 Jahren zu bedrohen; doch die heimische Justiz wurde ihrem Kuschel-Ruf wieder einmal mehr als gerecht.
Der zuständige Richter, der sich das Tesla-Video mehrmals angeschaut hat, konnte im vorliegenden Fall keine „Wettraserei“ feststellen – offenbar bedarf es dazu einer schriftlichen Einladung … Oder auf wie vielen Kilometern wie viele andere Verkehrsteilnehmer müssen gefährdet werden, bis es ein illegales Straßenrennen ist?
Ein „spontanes Hatzerl“ zweier testosterongesteuerter junger Männer mit tödlichen Konsequenzen für einen unbeteiligten Dritten reicht demnach nicht für harte Ermittlungen aus.
Syrer aus Belgien durfte aus Wien abreisen
Bewertet wird das Drama am Ring von der Justiz als fahrlässige Tötung (Strafrahmen bis 3 Jahre Haft) sowie wenn sich jemand hierzulande betrunken ans Steuer setzt, kurz einnickt und zwei Menschen überfährt – dafür bekam ein amtsbekannter Alko-Raser, der eine Bloggerin und ihren Freund totfuhr, in Kärnten diese Woche skandalös milde 18 Monate Haft.
Nicht weniger hinterfragungswürdig ist der Umstand, dass die Ermittlungen gegen den Mercedes-Raser, einen Syrer aus Belgien, auf freiem Fuß geführt werden – und der Gastronom aus Gent in seine Wahlheimat abdampfen durfte, weil er dort gut integriert ist und mit dem EU-Staat ein Rechtshilfeabkommen besteht. Fluchtgefahr sei deshalb nicht gegeben …