Der 29-Jährige kann sich den Tod seines Kindes nicht erklären und bestreitet, Gewalt ausgeübt zu haben. Er wird von der renommierten Anwältin Astrid Wagner vertreten.
Wien. Das Baby wurde Anfang Februar in ein Wiener Spital eingeliefert. Die Ärzte vermuteten ein Schütteltrauma und informierten die Polizei. Drei Tage später war der Säugling tot. Sein Vater, der wegen Mordverdacht zusammen mit der Mutter in U-Haft sitzt, bestreitet, etwas mit dem Tod seines Sohnes zu tun zu haben.
Seine Verteidigerin Astrid Wagner hält ihn für "unschuldig", wie sie am Mittwoch nach einem Besuch bei dem in der Justizanstalt Josefstadt inhaftierten 29-Jährigen sagte.
Während sich die Mutter und deren Verteidigerin Liane Hirschbrich bisher nicht zur Verdachtslage geäußert haben - die Tatverdächtige machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch -, betonte die Rechtsvertreterin des Vaters, dieser bestreite, gegen seine Kinder Gewalt ausgeübt zu haben. Neben dem im dritten Monat verstorbenen Sohn gibt es eine zweieinhalbjährige Tochter, die mittlerweile bei Krisenpflegeeltern lebt. "Er belastet auch die Mutter nicht", betonte Wagner. Die Verletzungen, die zum Tod des Säuglings führten, seien ihrem Mandanten ein Rätsel: "Er glaubt, es ist im Spital bei den Rettungsmaßnahmen etwas passiert."
"Immer wieder Probleme mit Kind"
Die 26 Jahre alte Mutter hatte am 3. Februar um 23 Uhr mit dem Säugling ein Krankenhaus aufgesucht, weil es einen medizinischen Notfall gegeben haben soll. "Es hat schon in der Vergangenheit Probleme mit dem Kind gegeben. Es war auffällig, es war ein Krampfkind", sagte Wagner. Die Eltern hätten daher immer wieder ärztliche Hilfe gesucht.
Am 3. Februar kam aber für den kleinen Buben jede Hilfe zu spät. Er dürfte schon zum Zeitpunkt der stationären Aufnahme infolge äußerlich nicht sichtbarer Verletzungen keine Gehirnfunktionen mehr gehabt haben. Drei Tage später wurden die lebenserhaltenden Geräte abgeschaltet und der Bub für tot erklärt. Das Spital alarmierte in weiterer Folge die Polizei, nachdem sich bei einer MRT-Untersuchung die typischerweise auf ein sogenanntes Schütteltrauma hindeutenden Hirnverletzungen manifestiert hatten. Der kleine Körper wies außerdem einen gebrochenen Arm und eine gebrochene Rippe auf.
Das von der Staatsanwaltschaft angeforderte schriftliche Obduktionsgutachten zur Klärung der genauen Todesursache liegt noch nicht vor. Nächster regulärer Haftprüfungstermin für die Eltern ist Ende März.