Beihilfe zum Suizid geregelt

Türkis-Grün einig bei Sterbehilfe

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ÖVP und Grüne einigen sich auf ein sogenanntes Sterbeverfügungsgesetz. 

Wien. ÖVP und Grüne schaffen nach der Regierungskrise ihre erste Einigung, und zwar bei einem schwierigen Thema: der Sterbehilfe. Die Ministerinnen Karoline Edtstadler und Alma Zadić präsentieren die Details heute. Nötig war das neue Sterbeverfügungsgesetz (ab 1. 1. 2022), weil der VfGH das Verbot der Beihilfe zum Suizid aufgehoben hat. Und so soll es aussehen:

■ Verfügung. Das Sterbeverfügungsgesetz soll ähnlich zur schon bestehenden Patientenverfügung organisiert werden.
■ Wen betrifft es? Das Gesetz wird genau regeln, wer ­Beihilfe zum Suizid in ­Anspruch nehmen darf. Betreffen dürfte es laut APA ausschließlich Personen, die an einer körperlichen Beeinträchtigung leiden.
 Ärzte. Inwieweit und wie Ärzte den Sterbeprozess begleiten dürfen, ist ebenfalls geklärt – auch Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein war in die Verhandlungen einbezogen.

Bevor das Gesetz präsentiert wird, hat sich schon die Caritas zu Wort gemeldet: Bereits vor einer Neuregelung des assistierten Suizids müsse die Hospiz- und Palliativversorgung garantiert werden.

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