Weil sie Angst hatte, ihre Kinder an den Mann zu verlieren, mussten sie sterben.
Wien. Das Verbrechen hatte landesweit für Fassungslosigkeit gesorgt: Im vergangenen Oktober soll die gebürtige Nepalesin Chandra A. in ihrer Wohnung am Kagraner Platz in Wien-Donaustadt ihre Kinder Annika (9), Anamika (3) und Aditya ( 7 Monate) mit einem Polster im Schlaf erstickt haben. Am Montag startet ihr Prozess wegen dreifachen Mordes.
"Große Gefahr" gehe von der Frau aus
Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann glaubt, dass von der Frau eine „große Gefahr“ ausgeht, die „Tötungsdelikte in zukünftigen familiären Situationen“ bewirken könnte. Aufgrund dessen hat die Staatsanwaltschaft auch die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Grundsätzlich hält Hofmann die 31-Jährige für zurechnungsfähig, obwohl er ihr eine „schwere, nicht behandelbare Geisteskrankheit“ bescheinigt.
Flucht vor Zwangs-Ehe
Die Nepalesin war 2010 nach Österreich gekommen, um eine arrangierte Ehe einzugehen. Aus ihren Plänen, in Wien ihr Studium fortzusetzen – in Kathmandu hatte sie Mathematik, Physik und Chemie studiert – wurde nichts.
Ehe zunächst harmonisch
Die Ehe verlief zunächst harmonisch, die Angeklagte wurde aber immer unzufriedener. Es kam zu Streitigkeiten, sie entwickelte Eifersuchtsfantasien. Am Tag vor der Bluttat verdächtigte sie ihren Mann, er habe sich eine neue Frau gesucht, werde sie verlassen und die drei Kinder mitnehmen.
Angst, Kinder zu verlieren
In dieser Situation bekam die 31-Jährige laut Anklage „fürchterliche Angst“, ihre Kinder zu verlieren. Schließlich fasste sie „den Entschluss, mit ihren Kindern ‚in den Himmel zu gehen‘ und erst sie und dann sich selbst zu töten.
Fehlgeschlagener Suizid
Nach den Morden versuchte Chandra A. sich die Pulsadern aufzuschneiden, scheiterte jedoch. Um sich umzubringen, trank sie anschließend Insektenspray – und erbrach. Schließlich wählte sie den Notruf der Polizei.
Der Nepalesin, die von Top-Anwältin Astrid Wagner verteidigt wird, droht lebenslange Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.