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Milde Strafe

Waris totgebissen: Bekommt Hunde-Besitzerin jetzt Fußfessel?

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Ein Kind starb im Vorjahr nach einer Bissattacke.  Kommt die Hunde-Besitzerin nach ein paar Wochen frei?

Der Fall schockierte das ganze Land und führte zu einer Verschärfung für Hundehalter: Waris (1) war am 10. September 2018 mit seinen Großeltern in der Nachbarschaft in Wien-Donaustadt spazieren gewesen, als er plötzlich von einem Rottweiler angefallen wurde. Der Hund biss dem Kleinkind in den Kopf. Die schweren Verletzungen überlebte der 1-Jährige nicht. Am Montag wurde die Hundehalterin W. (49) (nicht rechtskräftig) wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer sechsmonatigen Haft-und einer zwölfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Wie Opfer-Anwältin im Interview mit oe24.TV sagt, könnte die Hunde-Besitzerin sogar in wenigen Wochen eine Fußfessel bekommen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Trotz früherer Angriffe: Hund trug keinen Maulkorb

Wie sich herausstellte, war die 49-Jährige zum Zeitpunkt der Attacke betrunken gewesen (1,4 Promille). Es war zudem nicht das erste Mal, dass ihr drei Jahre alter Rüde Menschen anfiel. Nachbarn berichteten gegenüber ÖSTERREICH vom aggressiven Verhalten. Einmal biss der Hund sogar einen Menschen in den Hals. Einen Beißkorb legte W. trotzdem nicht an. Nach der Bissattacke wurde der Rottweiler eingeschläfert. Vor Gericht gab die Angeklagte reumütig zu, abgelenkt gewesen zu sein. Es sind Worte, die der Familie von Waris keinen Trost spenden werden. Ihnen sprach das Gericht 65.000 Euro Schmerzensgeld zu.

Verschärfung. Der Fall führte zu einer wienweiten Verschärfung der Vorschriften für Listenhunde. Bei einem Spaziergang mit Rottweilern, Bullterriern usw. darf der Halter nicht mehr als 0,5 Promille aufweisen. Eingeführt wurde auch die Maulkorb- und Leinenpflicht an öffentlichen Orten. Außerdem muss eine Prüfung - zwei Jahre nach dem verpflichtenden Hundeführschein - abgelegt werden. (lae)

Opferanwältin A. Wagner: "Halterin lallte nach dem Vorfall"

ÖSTERREICH: Thema der Verhandlung war das fahrlässige Verhalten der Halterin.

ASTRID WAGNER: Die Alkoholisierung war ganz schlimm. Dieser Hund hatte schon zuvor zugebissen, hätte daher in diesem Fall einen Maulkorb tragen müssen. Die einschreitende Polizistin hat nach dem Vorfall geschildert, dass die Halterin gelallt hätte. Sie wollte sich auf einen falschen Alkohol-Test der Behörden ausreden. Laut einer Zeugin ist die Frau eigenartig mit ihrem Hund umgegangen. Sie hat ihn zuvor angeschrien.

ÖSTERREICH: Sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen angemessen?

WAGNER: Ich bin der Meinung, dass das Gesetz angemessen ist. Es ist zuletzt auch verschärft worden. Was ich aber glaube, ist, dass die Kontrollen verschärft werden müssen.

ÖSTERREICH: Das Problem ist doch häufig, dass die Menschen die Tiere nicht unter Kontrolle haben.

WAGNER: Das Problem liegt immer am anderen Ende der Leine. Gefährliche Hunde werden häufig von Menschen gehalten, die nicht geeignet sind, die offensichtlich ihr Ego aufpolieren müssen. Und wenn ein Tier nicht artgerecht gehalten wird, wird es eben aggressiv - bei einem Rottweiler hat das dramatische Folgen.

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