Missstände bei Einwanderungsbehörde

Weiter Wirbel um MA 35: Deutsche mit Abschiebung "bedroht"

Teilen

Zuletzt wurde bereits Kritik an der Einwanderungsbehörde in Wien laut: Niemand hebe ab und Anträge blieben unbearbeitet.

Wien. Die Beschwerden über die MA 35 häufen sich: Laut "Ö1 Morgenjournal" wurde einer Deutschen mit Abschiebung gedroht, obwohl sie mit einem Österreicher verheiratet ist und zwei kleine Kinder hat. Der zweite Sohn der Deutschen Manuela Karlsreiter war in Österreich auf die Welt gekommen. Ihr Fall begann vor einem Jahr mit einem bis heute erfolglosen Kindergeldantrag. 

Zunächst erfuhr die 36-Jährige, dass sie für einen Kindergeldbezug eine Zuwanderungsbestätigung der MA 35 braucht. Dann wartete sie sechs Wochen auf einen Termin und dachte alle Dokumente mit zu haben: "Einen ganzen Aktenordner mit Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, Staatsbürgerschafts-Nachweise – ja, sogar die Kontoauszüge musste man vorlegen. Also sämtliche Spar- und Girokonten", schildert sie gegenüber dem "Ö1-Morgenjournal". Aber die MA 35 verlangte auch noch einen Vermögensnachweis, denn bedingt durch die Corona-Krise war ihr Mann arbeitslos und sie selbst in Karenz. 

An Volksanwaltschaft gewandt

Ihr Ehemann ist Österreicher, die zwei kleine Söhne deutsch-österreichische Doppelstaatsbürger, sie selbst ist Deutsche. Als sie auch nach Monaten den für den Kindergeldbezug nötigen DIN-A4-Zettel von der MA 35 nicht erhielt, so Karlsreiter, wandte sie sich an die Caritas-Rechtsberatung und an die Volksanwaltschaft. Die stellte in einem Schreiben fest: "Die gesetzlich vorgesehene Verfahrensdauer von sechs Monaten wurde überschritten."

Dann kam aber fast zeitgleich ein Schreiben der MA 35, dass die Wiener Behörde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) – "hinsichtlich einer möglichen Aufenthaltsbeendigung" – wie es in dem Schreiben wörtlich heißt – eingeschalten habe. Das bedeutet indirekt also laut Karlsreiter eine Prüfung, "ob nicht ein Grund der Abschiebung vorliegt."

Prüfung einer Aufenthaltsbeendigung

Der MA-35-Referent argumentierte die Prüfung einer Aufenthaltsbeendigung damit, dass die 36-Jährige laut ihrem Kontoauszug zwar 12.000 Euro besaß – als Beleg, dass sie sich in Österreich selbst erhalten kann. Allerdings hatte sie irrtümlich einen Screenshot geschickt, auf dem das Datum des Kontoauszugs nicht ersichtlich war. "Mir hat das aber allerdings auch niemand gesagt. Ich hab dann auch sofort den Kontoauszug auch nochmal anders nachgereicht, wo das Datum dann zu sehen war." 

Das BFA hat seine Erhebungen eingestellt, zumal Karlsreiter mittlerweile die Karenz beendet hat und in Österreich arbeitet, wie "orf.at" berichtet. Die Volksanwaltschaft stellte festgestellt, dass Karlsreiters Unterlagen zumindest einmal "in Verstoß" geraten, also verloren gegangen sind – bei der MA 35. Doch die nötige Bestätigung von der MA 35 und damit 10.000 Euro Kindergeld fehlen nach wie vor. Unsere Ersparnisse sind aufgebraucht, sagt die 36-Jährige. 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.