Unfassbar: Gegen den verurteilten Terroristen wurde kein Waffenverbot verhängt.
Die Aufarbeitung des verheerenden Terroranschlags mit fünf Toten in der Wiener Innenstadt am 2. November ist um ein trauriges Kapitel reicher. Wie durch eine parlamentarische Anfrage der Neos aufgedeckt wurde, war über den wegen Terrors einschlägig vorbestraften Islamisten Kujtim F. (20)nicht mal ein Waffenverbot verhängt worden. Dies trotz Bewährungsauflagen nach seiner vorzeitigen Entlassung und in Kenntnis dessen, dass der 20-Jährige versucht hatte, in der Slowakei Munition für sein Zastava-M-70-Sturmgewehr – der späteren Tatwaffe – zu kaufen.
Neos empört: "Schier unglaublich"
Als „schier unglaublich“ bezeichnete Neos-Verteidigungssprecher Douglas Hoyos den Vorgang, der sich nahtlos in die behördliche Pannenserie im Vorfeld des Anschlags einzureihen scheint: „Niemand im Innenministerium ist auf die Idee gekommen, dass man über einen verurteilten Terroristen ein Waffenverbot verhängen sollte“, sagte Hoyos. Schon die Hinweise auf den versuchten illegalen Munitionskauf waren entgegen den Vorschriften nicht an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden.
Behörden immer stärker in Erklärungsnot
Für eine Verhängung des Waffenverbots wäre die Landespolizeidirektion zuständig gewesen. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf das Innenministerium. „Es bestand kein Waffenverbot nach § 12 Waffengesetz“, bestätigte Ressortchef Karl Nehammer (VP). Warum es nicht verhängt wurde, erläuterte er wegen des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht. Ob Kujtim F. bei sorgfältiger Behandlung am Tag des Anschlags überhaupt auf freiem Fuß gewesen wäre, scheint angesichts der neuen Erkenntnisse immer unwahrscheinlicher.