Anbieten von Konzertkarten künftig nicht mehr überall möglich - Stephansplatz wohl betroffen - Auch monatliche Abgabe wird fällig.
Wien. In Wien - und hier vor allem in der Innenstadt - gehören Ticketverkäufer, die im Mozartkostüm Karten für klassische Konzerte feilbieten, quasi zum Stadtbild. Doch das wird sich nun ändern. Sie dürfen künftig nicht mehr überall tätig sein. Mittels einer Novelle für das Gebrauchsabgabengesetz werden sie in eigene Zonen verbannt. Auch eine Gebühr wird fällig.
Als ein neuralgischer Punkt gilt der Stephansplatz, wie Dompfarrer Toni Faber am Donnerstag bei einem Pressetermin erläuterte: "6,4 Millionen Besucher gehen jedes Jahr durch das Riesentor in den Stephansdom. Wahrscheinlich fünf Millionen davon werden von über 40 Kartenverkäufern belästigt. Das sind oft wirkliche Hürden." Diese werden nun reduziert.
Wie der zuständige Stadtrat Peter Hanke (SPÖ) und der Bezirksvorsteher der Inneren Stadt, Markus Figl (ÖVP), erläuterten, ist eine Regulierung geplant, um den bestehenden "Wildwuchs" einzudämmen. Derzeit bestehe eine Grauzone. Anbieter von Konzerttickets bräuchten keine eigene Genehmigung. Das wird sich ändern. Die Aktivität muss in Zukunft beantragt werden. Pro Verkäufer wird zudem eine Abgabe von monatlich 150 Euro fällig.
Sogenannte Zonierung möglich
Im Gebrauchsabgabengesetz, in dem etwa auch die Gebühren für Schanigärten geregelt sind, wird zu diesem Zweck die Nutzungskategorie Kartenverkäufer geschaffen. Dadurch ist auch eine sogenannte Zonierung möglich, also die Festlegung von Bereichen, in denen die Mozarts ihrer Tätigkeit nachgehen dürfen. Das wiederum impliziert, dass es auch Flächen geben wird, wo das künftig nicht mehr erlaubt ist.
Wo die jeweiligen Erlaubnis- und Verbotszonen liegen, ist noch nicht fixiert. Bezirksvorsteher Figl wünscht sich jedoch eine "deutliche Beschränkung", wie er sagte. Als wahrscheinlich gilt, dass der Platz unmittelbar vor dem Haupteingang zum Steffl künftig tabu sein wird. Abgesehen vom Dom sind die verkleideten Gesellen vor allem vor der Staatsoper anzutreffen. Wobei die Regelung nicht nur für den ersten Bezirk, sondern für ganz Wien gilt. Damit könnte etwa auch vor dem Schloss Schönbrunn oder beim Belvedere ein Bann erlassen werden.
Der Beschluss der Novelle ist für den September vorgesehen. Zuvor wird es auch noch Gespräche etwa mit der Wirtschaftskammer geben, hieß es.