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Mutter und Tochter erwürgt

Wiener Doppelmörder in Asylheim festgenommen

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Der 49-jährige Mahmoud N. ist dringend tatverdächtig, seine 32-jährige Lebensgefährtin und deren 15-jährige Tochter getötet zu haben.  

Der Verdächtige, nach dem im Fall eines zweifachen Tötungsdeliktes in Wien-Mariahilf international gefahndet wurde, ist in Frankreich festgenommen worden. Der 49-Jährige soll in der Nacht auf den 4. August seine Lebensgefährtin (32) und deren 15-jährige Tochter getötet haben. Die beiden anderen Kinder der Frau - zwei Buben - hatten in einer Arztpraxis um Hilfe gebeten. Landes-und Bundeskriminalamt konnten die Fluchtroute nachzeichnen und den Mann ausforschen.
 

Doppelmord Renata Aliz
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× Doppelmord Renata Aliz
Die beiden Opfer Renata Ö. und ihre Tochter Aliz 

Eine Ärztin verständigte die Polizei, da die zwei Buben im Alter von sieben und neun Jahren allein in ihre Ordination gekommen waren. Zunächst hatte sie versucht, die Mutter zu erreichen, was nicht gelang. Die Polizisten holten daraufhin die Kinder ab und fuhren sie nach Hause. Dort wurden die Leichen entdeckt. Die Staatsanwaltschaft Wien erließ daraufhin einen weltweiten Haftbefehl gegen den Lebensgefährten, da angenommen wurde, dass sich der 49-jährige Tunesier bereits ins Ausland abgesetzt habe. Auch Zielfahnder des Bundeskriminalamtes wurden eingeschaltet.

Festnahme in Frankreich

Die Ermittler fanden heraus, dass der Mann kurz nach der Tat mit dem Zug nach Frankreich geflüchtet war, wo er in einer arabischen Kommune untertauchen konnte, berichtete das Bundeskriminalamt am Mittwoch. In Zusammenarbeit mit dem europäische Zielfahndungsnetzwerk (ENFAST) wurde der Mann vorerst im Raum Paris lokalisiert. Ende August dürfte er dann nach Brest in der Bretagne weitergereist sein, wo er am gestrigen Dienstag nach insgesamt 39 Fahndungstagen bei der Ausspeisung in einem Asylbewerberheim verhaftet wurde.

Bei diesem internationalen Erfolg federführend beteiligt waren das Bundeskriminalamt (Zielfahndung), das Landeskriminalamt Wien (Ermittlungsbereich Leib/Leben), die ermittlungsführende Staatsanwaltschaft Wien, der Verbindungsbeamte des Innenministeriums in Großbritannien sowie verschiedene französische Polizei- und Justizbehörden. Der Verdächtige wird nun dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt, wo über die Verhängung der Auslieferungshaft entschieden wird.
 

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