Anklage

Wiener überlässt seine Kinder Pädophilen

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Wiener angeklagt, der seine Kinder missbrauchte und Fremden überließ.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat in einem besonders drastischen Fall von Kindesmissbrauch Anklage gegen einen 29-jährigen Wiener erhoben, der sich an seinem Sohn und seiner Tochter regelmäßig vergangen haben soll, seit diese Kleinkinder waren. Später überließ er die wehr- und hilflosen Opfer auch anderen pädophilen Männern, die er ab Sommer 2016 in seiner Wohnung in Wien-Favoriten empfing.

Vater filmte den Missbrauch

Während die Männer - ein mitangeklagter, bereits einschlägig vorbestrafter Tiroler Landwirt und ein Deutscher, gegen den in einem separaten Verfahren von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt wird - das im Oktober 2009 geborene Mädchen und den im Oktober 2011 geborenen Buben missbrauchten, filmte ihr Vater die abscheulichen Szenen. Dieses und anderes kinderpornografisches Material, das der Mann seit 2012 angefertigt hatte, platzierte der Wiener auf Pädophilen-Foren im Internet, um im Gegenzug von anderen Usern ähnliche Fotos und Video zu erhalten. "Um den Anforderungen für die Erreichung einer höheren Stufe zu genügen, steigerte der Erstangeklagte (der Vater der Kinder, Anm.) die Intensität der sexuellen Handlungen immer mehr", heißt es in der 24-seitigen Anklageschrift, die schon in Rechtskraft erwachsen ist.

Darknet-Kinderporno-Ring ausgehoben

Das schreckliche Schicksal des heute sechseinhalb Jahre alten Buben und des achteinhalb Jahre alten Mädchens, das laut Anklage vom Vater erstmals im Alter von zwei Monaten missbraucht wurde, wurde bekannt, als im Jahr 2017 vom deutschen Bundeskriminalamt im Zuge einer länderübergreifenden Operation eine im Darknet agierende Kinderporno-Plattform zerschlagen werden konnte. Der deutsche Verdächtige, der zum Zwecke des Kindesmissbrauchs nach Wien gereist war, wurde anhand auffälliger körperlicher Merkmale erkannt und ausgeforscht. In weiterer Folge gelang es den Ermittlern, das betroffene Mädchen auszuforschen. So kam man auf die Spur des Vaters, der sich seither in U-Haft befindet.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat neben dem 29-jährigen Vater und dem 31 Jahre alten Landwirt - ein gebürtiger Tiroler, der zuletzt im Burgenland gelebt hat - auch die Mutter der über Jahre hinweg missbrauchten Kinder angeklagt. Die Anklagebehörde wirft der 29 Jahre alten Frau Mitwisserschaft und damit Beitragstäterschaft am schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen vor.
 
Sie hatte den Erstangeklagten 2009 geheiratet. Bald danach brachte sie ihre gemeinsame Tochter zur Welt. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass die Frau es duldete, dass ihr Mann sich immer wieder an dem Mädchen und später auch an seinem Sohn verging. Sie stützt sich dabei auf die Angaben des Mannes, der sich im Ermittlungsverfahren umfassend schuldig bekannt und seine Ex-Frau dahin gehend belastet hat. Die Frau hatte sich Anfang 2016 scheiden lassen. Es soll ein vor der Trennung angefertigtes Video existieren, auf dem im Bildhintergrund die Mutter zu sehen ist, während eines ihrer Kinder missbraucht wird.

Mutter bisher nicht schuldig bekannt

Die Mutter hat sich bisher nicht schuldig bekannt. Demgegenüber hat auch der Zweitangeklagte nach seiner Festnahme ein umfassendes Geständnis abgelegt. Ein psychiatrisches Gutachten kommt zum Schluss, dass die pädophilen Neigungen der beiden Männer derart stark ausgeprägt sind, dass sie als hochgefährlich einzustufen sind. Der Sachverständige befürchtet, dass zukünftig wieder mit Straftaten mit schweren Folgen zu rechnen ist, wenn die zwei nicht entsprechend medikamentös bzw. therapeutisch behandelt werden. Der Staatsanwalt hat daher zusätzlich zu einer Verurteilung - angesichts der Schwere der inkriminierten Delikte drohen den zwei Männern bis zu 15 Jahre Haft - zusätzlich die Unterbringung der Angeklagten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.
 
Die betroffenen Kinder leiden an einer ausgeprägten posttraumatischen Belastungsstörung, wie eine von der Justiz eingeholte Expertise einer klinischen Psychologin ergeben hat. Die Gutachterin kommt zum Schluss, dass das Mädchen und der Bub seelisch derart massiv beschädigt wurden, dass die eingetretenen Folgen einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen sind.
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