Urteil

Wiener Star-Anwalt freigesprochen

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Tomanek war wegen Anstiftung zur Brandstiftung sowie Versicherungsbetrug angeklagt.

Der Prozess gegen den Wiener Strafverteidiger Werner Tomanek ist am Mittwochnachmittag im Grazer Straflandesgericht mit einem Freispruch für den Anwalt und seine Ehefrau zu Ende gegangen. Dem Juristen wurde vorgeworfen, einen Brand in seiner Wohnung in Auftrag gegeben zu haben, um die Versicherungssumme zu kassieren. Ein ehemaliger Mitarbeiter wurde nun für schuldig befunden, das Feuer als eine Art "Racheakt" in Auftrag gegeben zu haben.

Keine Geldnöte
Der Anwalt betonte, er habe sich nie in Geldnöten befunden. Seine Ehefrau war vor Gericht stets teuer und äußerst figurbetont gekleidet, lieferte sich aber mit der verblüfft-schockierten Staatsanwältin mehrere laute Wortgefechte, bei denen sie wenig von nobler Zurückhaltung zeigte. Wie sich im Laufe des Verfahrens herausstellte, hatte sie mit dem ehemaligen Mitarbeiter ihres Mannes sehr engen Kontakt. Daraufhin soll auch das Verhältnis zwischen dem Anwalt und seinem "Chauffeur und Hundesitter" merklich abgekühlt sein. Der Ex-Mitarbeiter schwieg jedenfalls konsequent vor Gericht, bekannte sich aber am zweiten Verhandlungstag der Brandstiftung für schuldig.

Eifersucht
Sein Motiv, den Wohnungsbrand anzustiften, sei Eifersucht gewesen, so Verteidiger Rudolf Mayer über den Ex-Mitarbeiter von Tomanek. Für eine Schuld des Anwalts und seiner Frau gebe es "nicht den geringsten Beweis", meinte Verteidiger Gerald Ruhri. Und Anwalt Manfred Ainedter betonte, die Reputation seines Mandanten Werner Tomanek stehe auf dem Spiel. Es sei überhaupt "kühn, auf diese Beweise eine Anklage zu gründen".

Keine Feuersbrunst möglich
Der Brandsachverständige erklärte am letzten Verhandlungstag überraschend, es habe nie die Gefahr einer Feuersbrunst bestanden, also wurde der Anklage wegen Brandstiftung der Boden entzogen. Werner Tomanek und seine Frau wurden freigesprochen, der Ex-Mitarbeiter wegen Anstiftung zur schweren Sachbeschädigung zu vier Jahren Haft verurteilt. Der eigentliche Brandleger wurde zu acht Jahren Haft verurteilt, wobei darin auch die Strafe für einen schweren Raub enthalten ist. Sein Raubkomplize, der mit dem Brand nichts zu tun hatte, bekam eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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