Ein Wiener war bei einem Polterabend auf dem Weg zum WC verunglückt.
Ein Wiener, der bei einem Polterabend in einem Tiroler Lokal am Weg zum WC verunglückt war - er stürzte eine Treppe hinunter -, bekommt nur zwei Drittel seines aus den erlittenen Verletzungen resultierenden Schadens ersetzt. Wie der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden hat, trifft den Mann eine Mitschuld, der die im Tiroler Dialekt erteilte Wegbeschreibung zur Toilette nicht verstanden hatte.
Wiener kam zu Sturz
Der OGH geht in seinem Urteil (1 Ob 174/19y) davon aus, dass der Wiener den Weg zum vermeintlich stillen Örtchen noch ein Mal genauer hinterfragen hätte müssen, der ihm in breiter Tiroler Mundart erklärt wurde, die sich ihm nicht erschloss. Statt ins Obergeschoß, wankte der Wiener - er war nach ein paar Bier und Schnaps nicht mehr nüchtern - über eine Treppe, die in einen Lagerraum in den Keller führte. Laut "Presse", die in ihrer Montag-Ausgabe aus der OGH-Entscheidung zitierte, war die Holztreppe "massiv abgetreten" und "verschlissen", nur teilweise mit einem Handlauf versehen und nicht beleuchtet. Schon nach wenigen Schritten kam der Wiener im Finstern zu Sturz.
Was die finanziellen Folgen des Unglücks betrifft, muss der Lokalbesitzer dem OGH zufolge zwei Drittel übernehmen, weil die Treppe eine Gefahr darstellte, die mit einer Beleuchtung und einem Geländer zu beheben gewesen wäre. Ein Drittel seiner Kosten muss der Wiener aber selbst tragen, weil es ihm laut Höchstgericht ungeachtet seiner Alkoholisierung zumutbar gewesen wäre, sich rückzuversichern, ob er am richtigen Weg war, ehe er im Dunkeln abwärts tappte.