Bis 15. April

Winterreifenpflicht tritt in Kraft

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Es drohen Strafen bzw. Bußgelder in der Höhe von bis zu 5.000 Euro.

Heute, Donnerstag, tritt in Österreich die "situative Winterausrüstungspflicht" für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen in Kraft. Autofahrer müssen ab 1. November bei Schnee, Matsch oder Eis mit Winterreifen unterwegs sein oder alternativ auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montieren. Erlaubt ist das allerdings nur dann, wenn die Straße (fast) durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Verstöße werden mit einer Strafe von 35 Euro geahndet. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen Bußgelder in der Höhe von bis zu 5.000 Euro.

Als Winterreifen werden gesetzlich Modelle anerkannt, die mit den Bezeichnungen "Matsch und Schnee" (M+S, M.S. oder M&S) gekennzeichnet sind und mindestens vier Millimeter, bei Diagonalreifen fünf Millimeter Profiltiefe aufweisen. Für Lkw über 3,5 Tonnen und Omnibusse gilt eine Winterreifenpflicht unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Die Winterreifenpflicht gilt bis 15. April des Folgejahres.

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