Freispruch nicht rechtskräftig

X-Jam-Maturareise: Security von Sex-Vorwürfen freigesprochen

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Im Zweifel war Mann Missbrauch einer wehrlosen Person nicht nachweisbar 

Ein 28-jähriger Mann ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht im Zweifel vom Vorwurf freigesprochen worden, im vergangenen Sommer als Security-Mitarbeiter auf einer X-Jam-Maturareise in Kroatien an einer 19-Jährigen gegen deren Willen geschlechtliche Handlungen vorgenommen zu haben. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Der Schöffensenat ortete zwar "ein hochproblematisches Verhalten des Angeklagten", die "Sachlage" reiche aber nicht für einen Schuldspruch wegen des inkriminierten sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person (§205 StGB) aus, meinte der Richter am Ende der Verhandlung. "Gott sei Dank", bemerkte der 28-Jährige, nachdem er den Gerichtssaal verlassen hatte.

Mehrfach vorbestraft

Dass der Mann überhaupt als Security-Kraft auf der Maturareise eingesetzt worden war, sorgte reihum für allgemeines Erstaunen, als der Richter zu Beginn der Verhandlung den Vorstrafakt des Angeklagten durchging. Der 28-Jährige weist fünf Vorstrafen auf, bereits zwei Mal ist er längere Zeit im Gefängnis gesessen. 2011 wurde er als knapp 18-Jähriger wegen Raubes und gewerbsmäßigen Diebstahls zu eineinhalb Jahren Haft, davon mehrere Monate unbedingt verurteilt. 2015 setzte es eine Verurteilung wegen Körperverletzung, 2017 eine wegen Suchtmittel-Weitergabe, 2018 folgte Vorstrafe Nummer vier wegen verbotenen Waffenbesitzes. 2018 beschäftigte ihn X-Jam erstmals als Security in Kroatien - sein reichlich getrübtes Vorleben stand dem offensichtlich nicht im Weg. Im Gegenteil, der Mann wurde 2021 sogar ein zweites Mal eingestellt, obwohl er zwischenzeitlich ein zweites Mal wegen Weitergabe von Suchtgift schuldig gesprochen worden war und dafür fünf Monate unbedingt ausgefasst hatte. Nach seiner Haftentlassung durfte er dann Aufpasser auf der jährlichen Großveranstaltung für feierfreudige Maturantinnen und Maturanten spielen.

Der angebliche sexuelle Übergriff auf die damals 19-Jährige hatte im Vorjahr für Schlagzeilen gesorgt. Der 28-Jährige hatte das alkoholisierte Mädchen auf das Zimmer ihres Appartements begleitet, sich zu der Maturantin ins Bett gelegt und ihrer Darstellung zufolge geschlechtliche Handlungen vorgenommen, gegen die sie sich aufgrund ihres Zustands nicht wehren konnte. "Ich hab' gesagt, ich will das nicht. Ich hab' ihm sicher keine Signale gegeben, dass ich das möchte. Ich hab' ihm gesagt, ich brauch das nicht, er kann gehen", schilderte die Betroffene dem Gericht als Zeugin.

Unterschiedliche Aussagen

Als der Mann zudringlich wurde, habe sie sich weggedreht: "Ich wollte aufstehen, aber das war irgendwie nicht mehr möglich." Sie habe "eher versucht, mich von ihm wegzudrücken." Ihrer Meinung nach sei "das eindeutig gewesen", dass sie keinen Sex wollte.

Der Angeklagte räumte ein, das Mädchen durchaus mit gewissen Hintergedanken auf ihr Zimmer gebracht zu haben. "Man ist halt auf einer Maturareise", erwiderte er auf die Frage des Richters, warum er auf ihr Zimmer mitgekommen sei. Dabei habe ihn der Veranstalter im Vorfeld "gewarnt, dass wir nichts mit Maturantinnen machen sollen, weil es immer wieder dazu gekommen ist, dass sie etwas vorgefallen ist". Er habe sich etwas von der alkoholisierten 19-Jährigen erhofft, er selbst sei ja auch nicht nüchtern gewesen. Als er sich neben der Maturantin in deren Bett legte, "hat es mir nicht den Anschein gemacht, dass etwas nicht stimmen würde". Er habe sie am Kopf gestreichelt, am Hals geküsst - und mehr sei nicht passiert. Dann sei nämlich ihr Zimmerkollege ins Appartement gekommen und habe ihn nach draußen gebeten.
 

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